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Bußgeld: 2 Wochen Einspruchsfrist

Verkehrsrecht. Direkter Pfad zum Fachanwalt.

Kostenlose Vermittlung an Fachanwälte für Verkehrsrecht. Bei Bußgeld, Führerscheinentzug, Unfall, MPU und Verkehrsstrafrecht. Rückmeldung in unter 24 Stunden.

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Rechtsgebiete

Sechs Themen. Ein Anwalt für Ihren Fall.

Vermittelt wird ausschließlich an Fachanwälte für Verkehrsrecht mit Schwerpunkt im jeweiligen Gebiet.

Bußgeld & Fahrverbot

Der Bußgeldbescheid kommt mit knapper Frist: zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wer reagiert, hat oft bessere Karten, als der Bescheid suggeriert: Messungen sind angreifbar, Fahrverbote oft durch Härtefall vermeidbar, Punkte lassen sich abwenden. Wer schweigt, akzeptiert.

2 Wochen EinspruchsfristVermitteln

Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall versuchen viele Versicherungen, die Regulierung zu drücken: Werkstattbindung, fiktive Abrechnung, halbierte Wertminderung, ein erstes «Pauschalangebot» beim Schmerzensgeld. Ein spezialisierter Anwalt holt heraus, was Ihnen zusteht – und die Anwaltskosten zahlt bei klarer Haftung die gegnerische Haftpflicht.

Unfall direkt meldenVermitteln

Führerschein

Wer im Straßenverkehr auffällig wird, riskiert nicht nur Geldbuße und Fahrverbot, sondern die Fahrerlaubnis selbst. Der Unterschied ist gewaltig: Während ein Fahrverbot zeitlich begrenzt ist und der Führerschein automatisch zurückkommt, müssen Sie nach Entziehung neu beantragen – oft mit MPU. Ein Fachanwalt prüft, ob die Entziehung gerechtfertigt ist, und schöpft den Rechtsschutz aus.

2 Wochen BeschwerdefristVermitteln

MPU

Die medizinisch-psychologische Untersuchung («MPU») ist keine Routine. Ohne Vorbereitung scheitern etwa zwei Drittel der Teilnehmer beim ersten Anlauf. Vor jeder MPU steht eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde – und diese Anordnung ist oft angreifbar. Ein Fachanwalt prüft, ob die MPU zwingend ist, und begleitet das Wiedererteilungsverfahren.

Vor dem MPU-Termin handelnVermitteln

Verkehrsstrafrecht

Sobald aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird, ändert sich die Spielordnung: Strafgericht, Eintrag im Bundeszentralregister, Vorstrafe, Fahrerlaubnisentziehung statt Fahrverbot. Bei jedem Vorwurf nach §§ 142, 315c, 316 StGB sollten Sie vor der ersten Aussage einen Verteidiger einschalten. Schweigen kostet nichts. Reden oft die Existenz.

Schweigen bis zur VerteidigungVermitteln

KFZ-Recht

Wenn das Auto Mängel hat oder die Werkstatt schlecht repariert, geht es schnell um vier- bis fünfstellige Beträge. Käufer und Werkstattkunden haben mehr Rechte, als Händler und Werkstätten oft zugeben. Die Hebel: BGB-Gewährleistung, Rücktritt, Nacherfüllung, Schadensersatz – und im Streitfall ein Sachverständigengutachten als Beweis.

Mängel rügen, Gewährleistung läuftVermitteln
So läuft es ab

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  1. Schritt 1

    Fall schildern

    Kurzes Formular, 2 Minuten. Keine Anmeldung, keine Daten an Dritte.

  2. Schritt 2

    Anwalt prüft

    Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Ihren Fall – kostenfrei und unverbindlich.

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    Rückmeldung

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