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Führerschein

Anwalt für Führerschein – Entzug, Sperre, Wiedererteilung

Wer im Straßenverkehr auffällig wird, riskiert nicht nur Geldbuße und Fahrverbot, sondern die Fahrerlaubnis selbst. Der Unterschied ist gewaltig: Während ein Fahrverbot zeitlich begrenzt ist und der Führerschein automatisch zurückkommt, müssen Sie nach Entziehung neu beantragen – oft mit MPU. Ein Fachanwalt prüft, ob die Entziehung gerechtfertigt ist, und schöpft den Rechtsschutz aus.

2 Wochen Beschwerdefrist

Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) sind binnen 2 Wochen Beschwerde und Eilantrag möglich

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Fahrverbot oder Entziehung – der entscheidende Unterschied

Beide Maßnahmen nehmen Ihnen die Fahrerlaubnis weg, aber mit grundlegend verschiedenen Folgen:

MerkmalFahrverbot (§ 25 StVG)Entziehung (§ 69 StGB / § 3 StVG)
Anordnung durchBußgeldbehörde oder GerichtStrafgericht oder Fahrerlaubnisbehörde
Dauer1 bis 6 MonateSperrfrist mind. 6 Monate, max. 5 Jahre (oder lebenslang)
Rückgabe des FührerscheinsAutomatisch nach AblaufNur nach Neuerteilungsantrag, oft mit MPU
Lappen abgebenBei AnordnungBei Anordnung
Eignung wird geprüftNeinJa, erneut
Typischer AnlassGeschwindigkeit, Punkte, RotlichtTrunkenheit, Drogen, schwere Verkehrsstraftat, 8 Punkte

Vorläufige Entziehung im Strafverfahren (§ 111a StPO)

Bereits vor der Hauptverhandlung kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe für eine spätere endgültige Entziehung sprechen. Typisch nach Trunkenheitsfahrten ab 1,1 ‰, schwerer Unfallflucht, Drogenfahrten. Gegen diesen Beschluss ist binnen zwei Wochen Beschwerde nach § 304 StPO möglich. Wer hier nicht reagiert, akzeptiert faktisch Monate ohne Fahrerlaubnis.

Endgültige Entziehung im Urteil

Hält das Gericht die Eignung für widerlegt (§ 69 Abs. 2 StGB nennt Regelbeispiele: Trunkenheit, Gefährdung, Unfallflucht), wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Sie beträgt mindestens sechs Monate, in der Regel bei Trunkenheit 9–12 Monate, bei groben Verstößen auch deutlich länger.

Verwaltungsrechtliche Entziehung (§ 3 StVG, § 46 FeV)

Daneben kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn Sie sich als ungeeignet erweisen – etwa bei Erreichen von 8 Punkten in Flensburg oder bei Nichtvorlage eines angeordneten MPU-Gutachtens. Gegen diesen Verwaltungsakt sind Widerspruch (sofern in Ihrem Bundesland noch zulässig) und Anfechtungsklage statthaft, beides verbunden mit Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Punkte in Flensburg – wann wird's eng

Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG)
PunktestandMaßnahme
1 – 3 PunkteVormerkung, keine Maßnahme
4 – 5 PunkteErmahnung, Hinweis auf Fahreignungsseminar (1-malig Abbau möglich)
6 – 7 PunkteVerwarnung, Aufforderung zur Teilnahme am Fahreignungsseminar
8 PunkteEntziehung der Fahrerlaubnis

Punkte verfallen abhängig von der Tat (Bußgeld: 2,5 Jahre; mit Fahrverbot: 5 Jahre; Straftat: 10 Jahre, § 29 StVG). Wer rechtzeitig vor Erreichen kritischer Stände gegen einzelne Bußgeldbescheide vorgeht, hat oft die bessere Hebelwirkung als später gegen die Entziehung.

Wiedererteilung – kein Selbstläufer

Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Behörde prüft die Eignung erneut. War Anlass der Entziehung Trunkenheit ab 1,6 ‰, Drogen oder eine Wiederholungstat, wird regelmäßig eine MPU verlangt. War der Führerschein länger als zwei Jahre entzogen, kann auch eine erneute Fahrprüfung (theoretisch und praktisch) erforderlich werden.

Frühe Verteidigung lohnt sich

Im Strafverfahren entscheiden die Weichen früh: Eine geschickte Verteidigung kann Trunkenheit (§ 316 StGB) in fahrlässige Variante umqualifizieren, die Fahrerlaubnisentziehung in ein bloßes Fahrverbot wandeln oder die Sperrfrist verkürzen. Wer ohne Verteidigung in die Hauptverhandlung geht, lässt diese Spielräume liegen.

Vermittlung an einen Fachanwalt

Wir vermitteln an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der mit Eilanträgen, Beschwerden und Wiedererteilungsverfahren vertraut ist. Kostenfrei, unverbindlich, regional passend.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
Beim Fahrverbot ruht die Fahrerlaubnis 1 bis 6 Monate, danach erhalten Sie den Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen – oft mit MPU. Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate.
Kann ich gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorgehen?
Ja, binnen zwei Wochen mit Beschwerde nach § 304 StPO. Erfolgsaussichten bestehen, wenn die Eignungsprognose nicht ausreichend begründet ist oder Verfahrensfehler vorliegen.
Bei wie vielen Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg?
Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei 6–7 Punkten erfolgt eine Verwarnung mit Aufforderung zum Fahreignungsseminar, bei 4–5 Punkten eine Ermahnung.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt?
Bei einmaliger Trunkenheitsfahrt typischerweise 9–12 Monate. Bei Wiederholungstaten, hoher BAK oder zusätzlicher Gefährdung deutlich länger – bis zu 5 Jahre oder lebenslang.
Brauche ich nach der Sperrfrist automatisch eine MPU?
Eine MPU ist nicht automatisch, aber bei bestimmten Anlässen Standard: Trunkenheit ab 1,6 ‰, Drogen, Wiederholungstat, Punktekonto. Die Anordnung erfolgt im Wiedererteilungsverfahren durch die Behörde.
Was kostet die anwaltliche Verteidigung beim Führerscheinentzug?
Im Strafverfahren richten sich die Gebühren nach RVG. Bei Rechtsschutz übernimmt diese die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Ohne Rechtsschutz lohnt sich Verteidigung dennoch fast immer – die wirtschaftlichen Folgen eines Führerscheinentzugs übersteigen die Anwaltsgebühren um ein Vielfaches.

Verwandte Begriffe im Glossar

EU-Führerschein
Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbener Führerschein ist in Deutschland grundsätzlich anzuerkennen. Entscheidend ist die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses von mindestens 185 Tagen. Bei Verstoß oder umgangener Sperrfrist verweigert die Behörde die Anerkennung.
Fahrerlaubnis auf Probe
Die Fahrerlaubnis auf Probe gilt für Fahranfänger zwei Jahre ab Ersterteilung. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit um zwei Jahre. Weitere Verstöße können bis zur Entziehung führen.
Fahrerlaubnisentziehung
Die Fahrerlaubnisentziehung beendet die Fahrberechtigung vollständig. Sie erfolgt entweder durch das Strafgericht nach § 69 StGB bei einer Verkehrsstraftat oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 StVG bei Eignungsmängeln, etwa nach acht Punkten oder positivem MPU-Befund.
Fahrtenbuchauflage
Die Fahrtenbuchauflage zwingt den Fahrzeughalter, jede Fahrt mit Datum, Uhrzeit, Fahrtbeginn, Fahrtende und Fahrer zu dokumentieren. Sie wird angeordnet, wenn nach einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte und beträgt regelmäßig sechs bis zwölf Monate.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Die Neuerteilung ist der förmliche Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf erneute Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht. Voraussetzung sind regelmäßig nachgewiesene Fahreignung, oft durch MPU, sowie Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ggf. erneute Fahrprüfung.
Sperrfrist
Die Sperrfrist ist der vom Strafgericht festgesetzte Zeitraum, vor dessen Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Mindestdauer sechs Monate, maximal fünf Jahre, lebenslang nur ausnahmsweise. Die vorläufige Entziehung wird angerechnet; eine vorzeitige Aufhebung ist unter Voraussetzungen möglich.

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