Anwalt für Führerschein – Entzug, Sperre, Wiedererteilung
Wer im Straßenverkehr auffällig wird, riskiert nicht nur Geldbuße und Fahrverbot, sondern die Fahrerlaubnis selbst. Der Unterschied ist gewaltig: Während ein Fahrverbot zeitlich begrenzt ist und der Führerschein automatisch zurückkommt, müssen Sie nach Entziehung neu beantragen – oft mit MPU. Ein Fachanwalt prüft, ob die Entziehung gerechtfertigt ist, und schöpft den Rechtsschutz aus.
Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) sind binnen 2 Wochen Beschwerde und Eilantrag möglich
Fahrverbot oder Entziehung – der entscheidende Unterschied
Beide Maßnahmen nehmen Ihnen die Fahrerlaubnis weg, aber mit grundlegend verschiedenen Folgen:
| Merkmal | Fahrverbot (§ 25 StVG) | Entziehung (§ 69 StGB / § 3 StVG) |
|---|---|---|
| Anordnung durch | Bußgeldbehörde oder Gericht | Strafgericht oder Fahrerlaubnisbehörde |
| Dauer | 1 bis 6 Monate | Sperrfrist mind. 6 Monate, max. 5 Jahre (oder lebenslang) |
| Rückgabe des Führerscheins | Automatisch nach Ablauf | Nur nach Neuerteilungsantrag, oft mit MPU |
| Lappen abgeben | Bei Anordnung | Bei Anordnung |
| Eignung wird geprüft | Nein | Ja, erneut |
| Typischer Anlass | Geschwindigkeit, Punkte, Rotlicht | Trunkenheit, Drogen, schwere Verkehrsstraftat, 8 Punkte |
Vorläufige Entziehung im Strafverfahren (§ 111a StPO)
Bereits vor der Hauptverhandlung kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe für eine spätere endgültige Entziehung sprechen. Typisch nach Trunkenheitsfahrten ab 1,1 ‰, schwerer Unfallflucht, Drogenfahrten. Gegen diesen Beschluss ist binnen zwei Wochen Beschwerde nach § 304 StPO möglich. Wer hier nicht reagiert, akzeptiert faktisch Monate ohne Fahrerlaubnis.
Endgültige Entziehung im Urteil
Hält das Gericht die Eignung für widerlegt (§ 69 Abs. 2 StGB nennt Regelbeispiele: Trunkenheit, Gefährdung, Unfallflucht), wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Sie beträgt mindestens sechs Monate, in der Regel bei Trunkenheit 9–12 Monate, bei groben Verstößen auch deutlich länger.
Verwaltungsrechtliche Entziehung (§ 3 StVG, § 46 FeV)
Daneben kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn Sie sich als ungeeignet erweisen – etwa bei Erreichen von 8 Punkten in Flensburg oder bei Nichtvorlage eines angeordneten MPU-Gutachtens. Gegen diesen Verwaltungsakt sind Widerspruch (sofern in Ihrem Bundesland noch zulässig) und Anfechtungsklage statthaft, beides verbunden mit Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Punkte in Flensburg – wann wird's eng
| Punktestand | Maßnahme |
|---|---|
| 1 – 3 Punkte | Vormerkung, keine Maßnahme |
| 4 – 5 Punkte | Ermahnung, Hinweis auf Fahreignungsseminar (1-malig Abbau möglich) |
| 6 – 7 Punkte | Verwarnung, Aufforderung zur Teilnahme am Fahreignungsseminar |
| 8 Punkte | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Punkte verfallen abhängig von der Tat (Bußgeld: 2,5 Jahre; mit Fahrverbot: 5 Jahre; Straftat: 10 Jahre, § 29 StVG). Wer rechtzeitig vor Erreichen kritischer Stände gegen einzelne Bußgeldbescheide vorgeht, hat oft die bessere Hebelwirkung als später gegen die Entziehung.
Wiedererteilung – kein Selbstläufer
Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Behörde prüft die Eignung erneut. War Anlass der Entziehung Trunkenheit ab 1,6 ‰, Drogen oder eine Wiederholungstat, wird regelmäßig eine MPU verlangt. War der Führerschein länger als zwei Jahre entzogen, kann auch eine erneute Fahrprüfung (theoretisch und praktisch) erforderlich werden.
Frühe Verteidigung lohnt sich
Im Strafverfahren entscheiden die Weichen früh: Eine geschickte Verteidigung kann Trunkenheit (§ 316 StGB) in fahrlässige Variante umqualifizieren, die Fahrerlaubnisentziehung in ein bloßes Fahrverbot wandeln oder die Sperrfrist verkürzen. Wer ohne Verteidigung in die Hauptverhandlung geht, lässt diese Spielräume liegen.
Vermittlung an einen Fachanwalt
Wir vermitteln an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der mit Eilanträgen, Beschwerden und Wiedererteilungsverfahren vertraut ist. Kostenfrei, unverbindlich, regional passend.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
- Beim Fahrverbot ruht die Fahrerlaubnis 1 bis 6 Monate, danach erhalten Sie den Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen – oft mit MPU. Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate.
- Kann ich gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorgehen?
- Ja, binnen zwei Wochen mit Beschwerde nach § 304 StPO. Erfolgsaussichten bestehen, wenn die Eignungsprognose nicht ausreichend begründet ist oder Verfahrensfehler vorliegen.
- Bei wie vielen Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg?
- Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei 6–7 Punkten erfolgt eine Verwarnung mit Aufforderung zum Fahreignungsseminar, bei 4–5 Punkten eine Ermahnung.
- Wie lange dauert die Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt?
- Bei einmaliger Trunkenheitsfahrt typischerweise 9–12 Monate. Bei Wiederholungstaten, hoher BAK oder zusätzlicher Gefährdung deutlich länger – bis zu 5 Jahre oder lebenslang.
- Brauche ich nach der Sperrfrist automatisch eine MPU?
- Eine MPU ist nicht automatisch, aber bei bestimmten Anlässen Standard: Trunkenheit ab 1,6 ‰, Drogen, Wiederholungstat, Punktekonto. Die Anordnung erfolgt im Wiedererteilungsverfahren durch die Behörde.
- Was kostet die anwaltliche Verteidigung beim Führerscheinentzug?
- Im Strafverfahren richten sich die Gebühren nach RVG. Bei Rechtsschutz übernimmt diese die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Ohne Rechtsschutz lohnt sich Verteidigung dennoch fast immer – die wirtschaftlichen Folgen eines Führerscheinentzugs übersteigen die Anwaltsgebühren um ein Vielfaches.
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