EU-Führerschein
Auch: EU-Fahrerlaubnis
Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbener Führerschein ist in Deutschland grundsätzlich anzuerkennen. Entscheidend ist die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses von mindestens 185 Tagen. Bei Verstoß oder umgangener Sperrfrist verweigert die Behörde die Anerkennung.
Rechtsgrundlage: § 28 FeV, RL 2006/126/EG
Wohnsitzerfordernis
Voraussetzung ist ein gewöhnlicher Wohnsitz im Ausstellerstaat von mindestens 185 Tagen je Kalenderjahr, ggf. nachgewiesen durch persönliche und berufliche Bindungen. Reine Adressanmeldung reicht nicht.
Verweigerung der Anerkennung
- Erwerb innerhalb einer deutschen Sperrfrist.
- Erwerb ohne Wohnsitz im Ausstellerstaat (Führerscheintourismus).
- Fehlende Eignung wird durch deutsche Behörde festgestellt.
Rechtsprechung
Der EuGH (z. B. Wiener Zeitung, Akyüz) und das BVerwG haben klare Grenzen gezogen: Bei offensichtlichem Wohnsitzverstoß darf Deutschland die Anerkennung versagen – ein EU-Schein ersetzt die MPU dann nicht.
Ein Betroffener nach MPU-Anordnung erwirbt einen polnischen Führerschein, ohne dort tatsächlich zu wohnen. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde stellt fest, dass das Wohnsitzerfordernis verletzt ist, und entzieht das Recht, im Inland von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)