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Bußgeld & Fahrverbot

Bußgeldbescheid – Einspruch, Fahrverbot, Punkte

Der Bußgeldbescheid kommt mit knapper Frist: zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wer reagiert, hat oft bessere Karten, als der Bescheid suggeriert: Messungen sind angreifbar, Fahrverbote oft durch Härtefall vermeidbar, Punkte lassen sich abwenden. Wer schweigt, akzeptiert.

2 Wochen Einspruchsfrist

§ 67 OWiG – die Frist beginnt mit Zustellung. Bei Fristversäumnis hilft nur ein Wiedereinsetzungsantrag mit Grund

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Bußgeldverfahren – wie es abläuft

Erst die Anhörung: Sie erhalten einen Anhörungsbogen und können sich zur Sache äußern – oder schweigen. Schweigen ist meist klüger, denn jede Auskunft kann gegen Sie verwendet werden. Zur Person müssen Sie sich identifizieren, zur Sache nicht.

Dann der Bußgeldbescheid. Ab Zustellung läuft die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Einspruch genügt formlos schriftlich oder per E-Mail an die Bußgeldstelle. Eine Begründung ist nicht erforderlich, sollte aber – am besten anwaltlich – nachgeschoben werden, sobald die Akte vorliegt.

Nach Akteneinsicht (Recht des Anwalts, § 147 StPO i. V. m. § 46 OWiG) prüft der Anwalt: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise, Toleranzabzug, Beschilderung, Bedienungsfehler. Häufig liegen formelle Mängel vor, die zur Einstellung führen können.

Bußgeldkatalog – die wichtigsten Sätze

Die Bußgelder ergeben sich aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Auszug zu den häufigsten Tatbeständen (Verstöße innerorts/außerorts):

Bußgeldkatalog (Stand 2024)
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
21–25 km/h innerorts zu schnell115 €1
26–30 km/h innerorts zu schnell180 €1
31–40 km/h innerorts zu schnell260 €21 Monat
41–50 km/h innerorts zu schnell400 €21 Monat
51–60 km/h innerorts zu schnell560 €22 Monate
Über 60 km/h innerorts zu schnell700 € und mehr23 Monate
Rotlichtverstoß einfach90 €1
Rotlichtverstoß qualifiziert (>1 s)200 €21 Monat
Handy am Steuer100 €1
0,5 ‰ – 1,09 ‰ Alkohol (Erstverstoß)500 €21 Monat
Drogenfahrt (ohne Wirkung am Steuer)500 €21 Monat
Mindestabstand 5/10 unterschritten (bei >130 km/h)75 € – 320 €1 – 2ggf. 1–3 Monate

Wann ein Einspruch sich lohnt

Nahezu immer dann, wenn ein Fahrverbot droht, weil bereits ein Monat Fahrverbot beruflich oder familiär gravierende Folgen hat. Häufig ebenfalls lohnend bei Geschwindigkeitsmessungen mit unsicheren Verfahren (Poliscan, ES 8.0, Lasermessungen), bei zweifelhafter Beschilderung oder bei Rotlichtverstößen, deren Dauer streitig ist.

Standardisierte Messverfahren – nicht unangreifbar

Die Rechtsprechung wertet bestimmte Verfahren als «standardisiertes Messverfahren». Das bedeutet: Geringere Anforderungen an die Beweisaufnahme. Trotzdem bleiben Verteidigungsansätze: Eichschein abgelaufen, Bedienungsfehler, falsche Aufstellung, Schulungsnachweis nicht vorhanden, Verstoß gegen die Bedienungsanleitung. Wichtig sind die Rohmessdaten – auf die der Betroffene grundsätzlich Anspruch hat (BVerfG vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18).

Fahrverbot abwenden – die typischen Wege

Härtefall. Wenn der Verlust der Fahrerlaubnis die wirtschaftliche oder existenzielle Lebensführung gefährdet, kann das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden – häufig bei Berufskraftfahrern, Pflegekräften, alleinerziehenden Eltern. Härtefall muss substantiiert dargelegt und belegt werden.

Augenblicksversagen. Bei einem einmaligen, kurzen Übersehen eines Verkehrszeichens (z. B. neu beschilderter Bereich) kann das Fahrverbot entfallen – die Hürden sind aber hoch.

Vier-Monats-Schonfrist. Das Fahrverbot kann nach § 25 Abs. 2a StVG innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft frei gewählt angetreten werden – Sie können also Urlaub legen oder berufliche Spitzen umschiffen (gilt nicht bei Wiederholungstätern).

Rechtsschutzversicherung und Kosten

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Bußgeldverfahren in der Regel Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten ohne Erfolgsabhängigkeit. Ohne Rechtsschutz hängt die Sinnhaftigkeit vom Streitwert ab: Bei drohendem Fahrverbot lohnt sich Verteidigung fast immer, bei reinem Verwarnungsgeld selten.

Akteneinsicht und Rohmessdaten

Ein zentrales Verteidigungswerkzeug ist die Akteneinsicht durch den Anwalt und die Anforderung der Rohmessdaten. Verweigert die Behörde diese, kann das im weiteren Verfahren zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Ohne anwaltliche Vertretung wird Akteneinsicht häufig hinausgezögert.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Die Frist ist absolut. Bei Versäumnis hilft nur ein Wiedereinsetzungsantrag, der einen schuldlosen Hinderungsgrund voraussetzt.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen ist meist die bessere Wahl, weil jede Angabe Verteidigungsspielräume nehmen kann.
Lohnt sich ein Anwalt für einen Bußgeldbescheid?
Bei drohendem Fahrverbot fast immer. Bei reiner Geldbuße ohne Punkte selten. Mit Rechtsschutzversicherung lohnt sich Prüfung in praktisch jedem Fall, weil keine eigenen Kosten entstehen.
Wie lässt sich ein Fahrverbot abwenden?
Durch Härtefallnachweis (existenzielle berufliche oder familiäre Folgen), Augenblicksversagen oder Umwandlung in eine höhere Geldbuße. Die Hürden sind hoch und müssen substantiiert dargelegt werden.
Wie schnell verfallen Punkte in Flensburg?
Punkte für Bußgeldtatbestände nach 2,5 Jahren, Punkte mit Fahrverbot nach 5 Jahren, Punkte für Straftaten nach 10 Jahren (§ 29 StVG). Bei jedem neuen Punkt beginnen die Fristen für die Bestandspunkte nicht neu (kein «Mitziehen»).
Kann die Messung falsch sein?
Standardisierte Messverfahren sind beweismittelnah anerkannt, aber nicht fehlerfrei. Eichschein, Bedienung, Aufstellung, Toleranzabzug und Rohmessdaten sind regelmäßige Angriffspunkte – am besten durch anwaltliche Akteneinsicht prüfbar.

Verwandte Begriffe im Glossar

Anhörungsbogen
Der Anhörungsbogen ist die erste schriftliche Mitteilung der Bußgeldstelle nach einem mutmaßlichen Verkehrsverstoß. Der Betroffene muss seine Personalien angeben, kann sich aber zur Sache schweigen. Angaben zur Tat oder zum Fahrer sind freiwillig und bergen erhebliches Risiko.
Bußgeldbescheid
Der Bußgeldbescheid ist die förmliche Entscheidung der Bußgeldstelle, mit der eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Er enthält Tatvorwurf, Beweismittel, Höhe der Geldbuße sowie Nebenfolgen wie Punkte und Fahrverbot und löst mit Zustellung die zweiwöchige Einspruchsfrist nach § 67 OWiG aus.
Bußgeldkatalog
Die Bußgeldkatalog-Verordnung legt bundeseinheitliche Regelsätze für Verkehrsverstöße fest. Die Sätze bilden den Ausgangspunkt der Bußgeldbemessung und werden bei Voreintragungen oder Gefahrenlagen angehoben; in Härtefällen sind Abweichungen möglich.
Einspruch (Bußgeld)
Der Einspruch ist der gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid. Er muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle eingelegt werden und führt entweder zur Einstellung, zur Neuentscheidung oder zur Vorlage an das Amtsgericht.
Fahrverbot
Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge im Bußgeldverfahren von ein bis drei Monaten und wirkt erst, sobald der Führerschein amtlich verwahrt wird. Bei Ersttätern besteht innerhalb von vier Monaten ein Wahlrecht zum Antritt; die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.
Punkte in Flensburg
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit ein bis drei Punkten. Ab acht Punkten gilt der Fahrer als ungeeignet und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Tilgungsfristen betragen je nach Schwere zwei Jahre und sechs Monate, fünf oder zehn Jahre.

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