Bußgeldbescheid – Einspruch, Fahrverbot, Punkte
Der Bußgeldbescheid kommt mit knapper Frist: zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wer reagiert, hat oft bessere Karten, als der Bescheid suggeriert: Messungen sind angreifbar, Fahrverbote oft durch Härtefall vermeidbar, Punkte lassen sich abwenden. Wer schweigt, akzeptiert.
§ 67 OWiG – die Frist beginnt mit Zustellung. Bei Fristversäumnis hilft nur ein Wiedereinsetzungsantrag mit Grund
Bußgeldverfahren – wie es abläuft
Erst die Anhörung: Sie erhalten einen Anhörungsbogen und können sich zur Sache äußern – oder schweigen. Schweigen ist meist klüger, denn jede Auskunft kann gegen Sie verwendet werden. Zur Person müssen Sie sich identifizieren, zur Sache nicht.
Dann der Bußgeldbescheid. Ab Zustellung läuft die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Einspruch genügt formlos schriftlich oder per E-Mail an die Bußgeldstelle. Eine Begründung ist nicht erforderlich, sollte aber – am besten anwaltlich – nachgeschoben werden, sobald die Akte vorliegt.
Nach Akteneinsicht (Recht des Anwalts, § 147 StPO i. V. m. § 46 OWiG) prüft der Anwalt: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise, Toleranzabzug, Beschilderung, Bedienungsfehler. Häufig liegen formelle Mängel vor, die zur Einstellung führen können.
Bußgeldkatalog – die wichtigsten Sätze
Die Bußgelder ergeben sich aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Auszug zu den häufigsten Tatbeständen (Verstöße innerorts/außerorts):
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 21–25 km/h innerorts zu schnell | 115 € | 1 | — |
| 26–30 km/h innerorts zu schnell | 180 € | 1 | — |
| 31–40 km/h innerorts zu schnell | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h innerorts zu schnell | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h innerorts zu schnell | 560 € | 2 | 2 Monate |
| Über 60 km/h innerorts zu schnell | 700 € und mehr | 2 | 3 Monate |
| Rotlichtverstoß einfach | 90 € | 1 | — |
| Rotlichtverstoß qualifiziert (>1 s) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Handy am Steuer | 100 € | 1 | — |
| 0,5 ‰ – 1,09 ‰ Alkohol (Erstverstoß) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Drogenfahrt (ohne Wirkung am Steuer) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Mindestabstand 5/10 unterschritten (bei >130 km/h) | 75 € – 320 € | 1 – 2 | ggf. 1–3 Monate |
Wann ein Einspruch sich lohnt
Nahezu immer dann, wenn ein Fahrverbot droht, weil bereits ein Monat Fahrverbot beruflich oder familiär gravierende Folgen hat. Häufig ebenfalls lohnend bei Geschwindigkeitsmessungen mit unsicheren Verfahren (Poliscan, ES 8.0, Lasermessungen), bei zweifelhafter Beschilderung oder bei Rotlichtverstößen, deren Dauer streitig ist.
Standardisierte Messverfahren – nicht unangreifbar
Die Rechtsprechung wertet bestimmte Verfahren als «standardisiertes Messverfahren». Das bedeutet: Geringere Anforderungen an die Beweisaufnahme. Trotzdem bleiben Verteidigungsansätze: Eichschein abgelaufen, Bedienungsfehler, falsche Aufstellung, Schulungsnachweis nicht vorhanden, Verstoß gegen die Bedienungsanleitung. Wichtig sind die Rohmessdaten – auf die der Betroffene grundsätzlich Anspruch hat (BVerfG vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18).
Fahrverbot abwenden – die typischen Wege
Härtefall. Wenn der Verlust der Fahrerlaubnis die wirtschaftliche oder existenzielle Lebensführung gefährdet, kann das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden – häufig bei Berufskraftfahrern, Pflegekräften, alleinerziehenden Eltern. Härtefall muss substantiiert dargelegt und belegt werden.
Augenblicksversagen. Bei einem einmaligen, kurzen Übersehen eines Verkehrszeichens (z. B. neu beschilderter Bereich) kann das Fahrverbot entfallen – die Hürden sind aber hoch.
Vier-Monats-Schonfrist. Das Fahrverbot kann nach § 25 Abs. 2a StVG innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft frei gewählt angetreten werden – Sie können also Urlaub legen oder berufliche Spitzen umschiffen (gilt nicht bei Wiederholungstätern).
Rechtsschutzversicherung und Kosten
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Bußgeldverfahren in der Regel Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten ohne Erfolgsabhängigkeit. Ohne Rechtsschutz hängt die Sinnhaftigkeit vom Streitwert ab: Bei drohendem Fahrverbot lohnt sich Verteidigung fast immer, bei reinem Verwarnungsgeld selten.
Akteneinsicht und Rohmessdaten
Ein zentrales Verteidigungswerkzeug ist die Akteneinsicht durch den Anwalt und die Anforderung der Rohmessdaten. Verweigert die Behörde diese, kann das im weiteren Verfahren zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Ohne anwaltliche Vertretung wird Akteneinsicht häufig hinausgezögert.
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Häufige Fragen
- Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?
- Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Die Frist ist absolut. Bei Versäumnis hilft nur ein Wiedereinsetzungsantrag, der einen schuldlosen Hinderungsgrund voraussetzt.
- Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
- Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen ist meist die bessere Wahl, weil jede Angabe Verteidigungsspielräume nehmen kann.
- Lohnt sich ein Anwalt für einen Bußgeldbescheid?
- Bei drohendem Fahrverbot fast immer. Bei reiner Geldbuße ohne Punkte selten. Mit Rechtsschutzversicherung lohnt sich Prüfung in praktisch jedem Fall, weil keine eigenen Kosten entstehen.
- Wie lässt sich ein Fahrverbot abwenden?
- Durch Härtefallnachweis (existenzielle berufliche oder familiäre Folgen), Augenblicksversagen oder Umwandlung in eine höhere Geldbuße. Die Hürden sind hoch und müssen substantiiert dargelegt werden.
- Wie schnell verfallen Punkte in Flensburg?
- Punkte für Bußgeldtatbestände nach 2,5 Jahren, Punkte mit Fahrverbot nach 5 Jahren, Punkte für Straftaten nach 10 Jahren (§ 29 StVG). Bei jedem neuen Punkt beginnen die Fristen für die Bestandspunkte nicht neu (kein «Mitziehen»).
- Kann die Messung falsch sein?
- Standardisierte Messverfahren sind beweismittelnah anerkannt, aber nicht fehlerfrei. Eichschein, Bedienung, Aufstellung, Toleranzabzug und Rohmessdaten sind regelmäßige Angriffspunkte – am besten durch anwaltliche Akteneinsicht prüfbar.
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