Verkehrsrecht · DeutschlandFall prüfen →

Daten-Report · Stand Juni 2026

Bußgeld & Einspruch Report 2026

Der datenbasierte Überblick für Autofahrer: aktuelle Sanktionen, Fristen, MPU-Zahlen und wann sich ein Einspruch wirklich lohnt. Alle Zahlen sind mit Quelle und Stand belegt.

Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), StVO, StVG, FeV, StGB. MPU-Daten: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Wird jährlich aktualisiert.

1. Was sich 2026 geändert hat (und was nicht)

Das ist eine wichtige Einordnung gegen verbreitete Panikmeldungen. Die Regelsätze für Geschwindigkeit, Abstand und Rotlicht gelten im Kern unverändert seit November 2021 fort. Verschärft wurde die Ahndung bestimmter Verstöße, etwa das Blockieren der Rettungsgasse (200 bis 320 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot), zudem gibt es konsequentere Kontrollen.

Neu 2026 sind vor allem strukturelle Themen. Der digitale Führerschein soll den Kartenführerschein ergänzen, und die Fahrausbildung wird mit digitalen Lernangeboten reformiert. Beides verändert keine Sanktionen, betrifft aber jeden Führerscheininhaber. Auch im Gespräch: eine europaweit einheitlichere Handy-Kontrolle und der Ausbau automatisierter Handy-Erkennung.

2. Die wichtigsten Sanktionen

Die folgenden Tabellen zeigen die Regelsätze für die häufigsten Verstöße. Wichtig: Es handelt sich um Regelsätze des Katalogs. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, etwa bei Voreintragungen, Gefährdung oder besonderen Härten.

2.1 Geschwindigkeit innerorts

Innerorts wird strenger geahndet als außerorts, weil das Gefährdungspotenzial höher ist. Entscheidend ist die Schwelle bei 21 km/h, ab der Punkte anfallen.

Überschreitung innerortsBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 EUR0nein
11 bis 15 km/h50 EUR0nein
16 bis 20 km/h70 EUR0nein
21 bis 25 km/h115 EUR1nein
26 bis 30 km/h180 EUR1nein (Wiederholung möglich)
31 bis 40 km/h260 EUR21 Monat
41 bis 50 km/h400 EUR21 Monat
Quelle: Bußgeldkatalog 2026 (BKatV).

2.2 Geschwindigkeit außerorts

Außerorts liegen die Punkte- und Fahrverbotsschwellen etwas höher. Ein Regelfahrverbot droht hier ab 26 km/h Überschreitung.

Überschreitung außerortsBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 EUR0nein
16 bis 20 km/h60 EUR0nein
21 bis 25 km/h100 EUR1nein
26 bis 30 km/h150 EUR1nein
31 bis 40 km/h200 EUR11 Monat
41 bis 50 km/h320 EUR21 Monat
Quelle: Bußgeldkatalog 2026 (BKatV). Toleranzabzug Pflicht: in der Regel 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts.

2.3 Alkohol und Drogen

Bei Alkohol verläuft die entscheidende Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat nach Paragraf 316 StGB.

AnlassBußgeld / StrafePunkteFahrverbot / Folge
0,5 bis 1,09 Promille, 1. Verstoß500 EUR21 Monat
0,5 bis 1,09 Promille, 2. Verstoß1.000 EUR23 Monate
0,5 bis 1,09 Promille, 3. Verstoß1.500 EUR23 Monate
ab 1,1 PromilleStraftat (Geld-/Freiheitsstrafe)3Entzug + MPU möglich
Drogen am Steuer, 1. Verstoß500 EUR21 Monat
Quelle: Bußgeldkatalog 2026, Paragraf 24a StVG, Paragraf 316 StGB. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0-Promille-Grenze. Bei Unfall oder Ausfallerscheinungen kann schon ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

2.4 Handy, Abstand und Rotlicht

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy am Steuer100 EUR1nein
Handy mit Gefährdung150 bis 200 EUR21 Monat
Abstand schwer (ab 80 km/h, unter 1/4 Tacho)ab 75 EUR aufsteigend1 bis 2möglich
Rotlicht einfach90 EUR1nein
Rotlicht qualifiziert (über 1 Sekunde)200 EUR21 Monat
Quelle: Bußgeldkatalog 2026 (BKatV).

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen wissen, ob sich ein Einspruch lohnt?

Fall prüfen

3. Wie lange Punkte bleiben

Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem (FBS) verfallen nach festen Fristen, und zwar einzeln. Eine Hemmung durch neue Verstöße gibt es seit der Reform 2014 nicht mehr. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Schwere des VerstoßesPunkteTilgungsfrist
leicht (z.B. Tempo 21 bis 25 km/h innerorts)12,5 Jahre
schwer (z.B. qualifiziertes Rotlicht)25 Jahre
Straftat (z.B. Trunkenheit ab 1,1 Promille)310 Jahre
Quelle: Fahreignungs-Bewertungssystem, Kraftfahrt-Bundesamt. Der aktuelle Punktestand ist kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufbar.

4. Das Verfahren Schritt für Schritt

Zuerst kommt in der Regel der Anhörungsbogen. Hier müssen Sie nur Angaben zur Person machen, nicht zur Sache. Zur Tat selbst dürfen Sie schweigen, das ist Ihr gutes Recht und führt nicht zu Nachteilen. Danach folgt der Bußgeldbescheid. Erst ab dessen Zustellung läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist.

StationFrist / HinweisWas zu beachten ist
Anhörungsbogenkeine feste Antwortpflicht zur Sachenur Personalien angeben, zur Tat schweigen erlaubt
BußgeldbescheidZustellung startet die FristDatum der Zustellung notieren
Einspruch2 Wochen ab Zustellungschriftlich, fristwahrend, Begründung kann nachfolgen
Akteneinsichtnach EinspruchMessunterlagen und Rohdaten anfordern
Hauptverhandlungnach Abgabe an das GerichtAmtsgericht entscheidet
Quelle: OWiG, StPO, BKatV 2026.

Die kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen ist der häufigste Grund, warum Betroffene ihre Rechte verlieren. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig, unabhängig davon, ob er fehlerhaft war.

5. Der eigentliche Mehrwert: Wann sich ein Einspruch lohnt

Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen erfolgen mit standardisierten Messverfahren. Diese gelten als anerkannt, sind aber an strenge Bedingungen geknüpft: gültige Eichung, geschultes Personal, Einhaltung der Bedienungsanleitung, nachprüfbare Rohmessdaten. Wird eine dieser Bedingungen verletzt, verliert die Messung ihre Beweiskraft.

5.1 Faktoren, die einen Einspruch aussichtsreich machen

  • Messgerät nicht oder abgelaufen geeicht: die Messung verliert ihre Beweiskraft.
  • Fehlende oder nicht gespeicherte Rohmessdaten: ohne nachprüfbare Daten ist die Messung schwer zu verteidigen.
  • Bedienungs- oder Aufstellfehler: Messgerät falsch positioniert, Mindestabstände zu Schildern nicht eingehalten.
  • Formfehler im Bescheid: falsche Personendaten, fehlende Tatzeit, fehlerhafte oder verspätete Zustellung.
  • Toleranz nicht korrekt abgezogen: bei Geschwindigkeit ist der Toleranzabzug zwingend.
  • Drohendes Fahrverbot bei beruflicher Angewiesenheit: hier lässt sich teils statt des Fahrverbots eine Erhöhung des Bußgelds erreichen (Härtefall).

5.2 Die verschiedenen Messverfahren und ihre Schwachstellen

MessverfahrenEingesetzt fürTypische Angriffspunkte
Stationäre Blitzer (Induktion/Radar)GeschwindigkeitEichung, Aufstellort, Fahrbahnführung
Mobile Laser-MessungGeschwindigkeitBedienung, Visiermarke, Schulung des Personals
Section ControlGeschwindigkeit (Abschnitt)Zuordnung Fahrzeug, Datenschutz, Datenintegrität
Abstandsmessung (Video)AbstandMessstrecke, Auswertung, Bezugspunkte
Atemalkohol / BluttestAlkoholGerätetyp, Wartezeit, Verwertbarkeit
Quelle: PTB-Zulassungen, Rechtsprechung zu standardisierten Messverfahren.

Wichtig und ehrlich: Bei einem klaren, sauber gemessenen Verstoß ohne Formfehler ist ein Einspruch meist aussichtslos und verursacht nur Kosten. Der Einspruch ist ein Werkzeug für Zweifelsfälle, kein Automatismus. Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten erfolgt sinnvollerweise über die Akteneinsicht.

Ein verbreiteter Aufhänger, dass ein hoher Anteil der Bescheide fehlerhaft sei, kursiert in unterschiedlichen Größenordnungen und ist nicht einheitlich belegt. Dieser Report verzichtet bewusst auf eine solche Pauschalzahl und nennt stattdessen die konkreten, prüfbaren Fehlerquellen.

Akteneinsicht beantragen und Erfolgsaussichten realistisch einschätzen lassen – kostenlose Vermittlung an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fall prüfen

6. MPU: Die Zahlen, die kaum jemand nennt

KennzahlWertQuelle
MPU-Gutachten pro Jahrrund 82.000 bis 87.000BASt 2022/2023
Durchfallquote insgesamtrund 40 ProzentBASt
Direkte Bestehensquoterund 54 bis 56 ProzentBASt
Häufigster Anlass: Alkoholrund 36 Prozent der FälleBASt 2022
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Begutachtungsstatistik 2022/2023.

6.1 Wann eine MPU angeordnet wird

  • Alkohol ab 1,6 Promille, oder wiederholte Alkoholauffälligkeit.
  • Drogen am Steuer (je nach Substanz und Fall).
  • Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister.
  • Bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

6.2 Der größte Hebel: Vorbereitung

Besonders aussagekräftig ist der Unterschied durch Vorbereitung. Die BASt geht davon aus, dass die Durchfallquote ohne verkehrspsychologische Vorbereitung bei rund 80 Prozent liegt. Mit professioneller Vorbereitung berichten Begutachtungsstellen Bestehensquoten von über 80 Prozent. Die Anforderungen sind bundesweit einheitlich, die Wahl der Begutachtungsstelle ändert daran nichts.

Entscheidend sind drei Dinge: ehrliche Aufarbeitung der Vorgeschichte, lückenlose Nachweise (etwa Abstinenznachweise über den geforderten Zeitraum) und eine stimmige, nachvollziehbare Darstellung der Verhaltensänderung. Wer hier unvorbereitet auftritt, scheitert mit hoher Wahrscheinlichkeit.

7. Häufige Fragen

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Zur Person ja, zur Sache nein. Sie müssen Ihre Personalien angeben, dürfen aber zur Tat schweigen. Das ist Ihr Recht und führt zu keinem Nachteil.

Wie lange habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist ist strikt. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, die Begründung folgt nach Akteneinsicht.

Lohnt sich ein Einspruch immer?

Nein. Bei einem sauber gemessenen, klar dokumentierten Verstoß ohne Formfehler ist er meist aussichtslos. Sinnvoll ist er bei Zweifeln an Messung, Zuordnung oder Form und wenn ein Fahrverbot beruflich existenzbedrohend ist.

Verfällt ein Punkt schneller, wenn ich mich gut verhalte?

Nein. Seit 2014 verfällt jeder Punkt nach seiner festen Frist, unabhängig von neuen Verstößen. Es gibt keine Hemmung mehr.

Wann wird eine MPU angeordnet?

In der Regel ab 1,6 Promille Alkohol, bei wiederholter Alkoholauffälligkeit, bei Drogen am Steuer, beim Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister und bei bestimmten Straftaten im Straßenverkehr.

Fall prüfen lassen

Bußgeldbescheid erhalten? Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten einschätzen.

Wir vermitteln Sie kostenfrei und unverbindlich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden – die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen.

Fall jetzt prüfen

Quellen: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) Stand 2026, StVG, StGB, Kraftfahrt-Bundesamt (Fahreignungs-Bewertungssystem), Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt, MPU-Statistik 2022/2023).

Hinweis: Dieser Report dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sanktionen und Fristen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der genannten Vorschriften. Dieser Report wird jährlich aktualisiert · Stand Juni 2026.