1. Was sich 2026 geändert hat (und was nicht)
Das ist eine wichtige Einordnung gegen verbreitete Panikmeldungen. Die Regelsätze für Geschwindigkeit, Abstand und Rotlicht gelten im Kern unverändert seit November 2021 fort. Verschärft wurde die Ahndung bestimmter Verstöße, etwa das Blockieren der Rettungsgasse (200 bis 320 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot), zudem gibt es konsequentere Kontrollen.
Neu 2026 sind vor allem strukturelle Themen. Der digitale Führerschein soll den Kartenführerschein ergänzen, und die Fahrausbildung wird mit digitalen Lernangeboten reformiert. Beides verändert keine Sanktionen, betrifft aber jeden Führerscheininhaber. Auch im Gespräch: eine europaweit einheitlichere Handy-Kontrolle und der Ausbau automatisierter Handy-Erkennung.
2. Die wichtigsten Sanktionen
Die folgenden Tabellen zeigen die Regelsätze für die häufigsten Verstöße. Wichtig: Es handelt sich um Regelsätze des Katalogs. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, etwa bei Voreintragungen, Gefährdung oder besonderen Härten.
2.1 Geschwindigkeit innerorts
Innerorts wird strenger geahndet als außerorts, weil das Gefährdungspotenzial höher ist. Entscheidend ist die Schwelle bei 21 km/h, ab der Punkte anfallen.
| Überschreitung innerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 EUR | 0 | nein |
| 11 bis 15 km/h | 50 EUR | 0 | nein |
| 16 bis 20 km/h | 70 EUR | 0 | nein |
| 21 bis 25 km/h | 115 EUR | 1 | nein |
| 26 bis 30 km/h | 180 EUR | 1 | nein (Wiederholung möglich) |
| 31 bis 40 km/h | 260 EUR | 2 | 1 Monat |
| 41 bis 50 km/h | 400 EUR | 2 | 1 Monat |
2.2 Geschwindigkeit außerorts
Außerorts liegen die Punkte- und Fahrverbotsschwellen etwas höher. Ein Regelfahrverbot droht hier ab 26 km/h Überschreitung.
| Überschreitung außerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 EUR | 0 | nein |
| 16 bis 20 km/h | 60 EUR | 0 | nein |
| 21 bis 25 km/h | 100 EUR | 1 | nein |
| 26 bis 30 km/h | 150 EUR | 1 | nein |
| 31 bis 40 km/h | 200 EUR | 1 | 1 Monat |
| 41 bis 50 km/h | 320 EUR | 2 | 1 Monat |
2.3 Alkohol und Drogen
Bei Alkohol verläuft die entscheidende Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat nach Paragraf 316 StGB.
| Anlass | Bußgeld / Strafe | Punkte | Fahrverbot / Folge |
|---|---|---|---|
| 0,5 bis 1,09 Promille, 1. Verstoß | 500 EUR | 2 | 1 Monat |
| 0,5 bis 1,09 Promille, 2. Verstoß | 1.000 EUR | 2 | 3 Monate |
| 0,5 bis 1,09 Promille, 3. Verstoß | 1.500 EUR | 2 | 3 Monate |
| ab 1,1 Promille | Straftat (Geld-/Freiheitsstrafe) | 3 | Entzug + MPU möglich |
| Drogen am Steuer, 1. Verstoß | 500 EUR | 2 | 1 Monat |
2.4 Handy, Abstand und Rotlicht
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy am Steuer | 100 EUR | 1 | nein |
| Handy mit Gefährdung | 150 bis 200 EUR | 2 | 1 Monat |
| Abstand schwer (ab 80 km/h, unter 1/4 Tacho) | ab 75 EUR aufsteigend | 1 bis 2 | möglich |
| Rotlicht einfach | 90 EUR | 1 | nein |
| Rotlicht qualifiziert (über 1 Sekunde) | 200 EUR | 2 | 1 Monat |
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen wissen, ob sich ein Einspruch lohnt?
Fall prüfen3. Wie lange Punkte bleiben
Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem (FBS) verfallen nach festen Fristen, und zwar einzeln. Eine Hemmung durch neue Verstöße gibt es seit der Reform 2014 nicht mehr. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
| Schwere des Verstoßes | Punkte | Tilgungsfrist |
|---|---|---|
| leicht (z.B. Tempo 21 bis 25 km/h innerorts) | 1 | 2,5 Jahre |
| schwer (z.B. qualifiziertes Rotlicht) | 2 | 5 Jahre |
| Straftat (z.B. Trunkenheit ab 1,1 Promille) | 3 | 10 Jahre |
4. Das Verfahren Schritt für Schritt
Zuerst kommt in der Regel der Anhörungsbogen. Hier müssen Sie nur Angaben zur Person machen, nicht zur Sache. Zur Tat selbst dürfen Sie schweigen, das ist Ihr gutes Recht und führt nicht zu Nachteilen. Danach folgt der Bußgeldbescheid. Erst ab dessen Zustellung läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist.
| Station | Frist / Hinweis | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Anhörungsbogen | keine feste Antwortpflicht zur Sache | nur Personalien angeben, zur Tat schweigen erlaubt |
| Bußgeldbescheid | Zustellung startet die Frist | Datum der Zustellung notieren |
| Einspruch | 2 Wochen ab Zustellung | schriftlich, fristwahrend, Begründung kann nachfolgen |
| Akteneinsicht | nach Einspruch | Messunterlagen und Rohdaten anfordern |
| Hauptverhandlung | nach Abgabe an das Gericht | Amtsgericht entscheidet |
Die kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen ist der häufigste Grund, warum Betroffene ihre Rechte verlieren. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig, unabhängig davon, ob er fehlerhaft war.
5. Der eigentliche Mehrwert: Wann sich ein Einspruch lohnt
Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen erfolgen mit standardisierten Messverfahren. Diese gelten als anerkannt, sind aber an strenge Bedingungen geknüpft: gültige Eichung, geschultes Personal, Einhaltung der Bedienungsanleitung, nachprüfbare Rohmessdaten. Wird eine dieser Bedingungen verletzt, verliert die Messung ihre Beweiskraft.
5.1 Faktoren, die einen Einspruch aussichtsreich machen
- Messgerät nicht oder abgelaufen geeicht: die Messung verliert ihre Beweiskraft.
- Fehlende oder nicht gespeicherte Rohmessdaten: ohne nachprüfbare Daten ist die Messung schwer zu verteidigen.
- Bedienungs- oder Aufstellfehler: Messgerät falsch positioniert, Mindestabstände zu Schildern nicht eingehalten.
- Formfehler im Bescheid: falsche Personendaten, fehlende Tatzeit, fehlerhafte oder verspätete Zustellung.
- Toleranz nicht korrekt abgezogen: bei Geschwindigkeit ist der Toleranzabzug zwingend.
- Drohendes Fahrverbot bei beruflicher Angewiesenheit: hier lässt sich teils statt des Fahrverbots eine Erhöhung des Bußgelds erreichen (Härtefall).
5.2 Die verschiedenen Messverfahren und ihre Schwachstellen
| Messverfahren | Eingesetzt für | Typische Angriffspunkte |
|---|---|---|
| Stationäre Blitzer (Induktion/Radar) | Geschwindigkeit | Eichung, Aufstellort, Fahrbahnführung |
| Mobile Laser-Messung | Geschwindigkeit | Bedienung, Visiermarke, Schulung des Personals |
| Section Control | Geschwindigkeit (Abschnitt) | Zuordnung Fahrzeug, Datenschutz, Datenintegrität |
| Abstandsmessung (Video) | Abstand | Messstrecke, Auswertung, Bezugspunkte |
| Atemalkohol / Bluttest | Alkohol | Gerätetyp, Wartezeit, Verwertbarkeit |
Wichtig und ehrlich: Bei einem klaren, sauber gemessenen Verstoß ohne Formfehler ist ein Einspruch meist aussichtslos und verursacht nur Kosten. Der Einspruch ist ein Werkzeug für Zweifelsfälle, kein Automatismus. Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten erfolgt sinnvollerweise über die Akteneinsicht.
Ein verbreiteter Aufhänger, dass ein hoher Anteil der Bescheide fehlerhaft sei, kursiert in unterschiedlichen Größenordnungen und ist nicht einheitlich belegt. Dieser Report verzichtet bewusst auf eine solche Pauschalzahl und nennt stattdessen die konkreten, prüfbaren Fehlerquellen.
Akteneinsicht beantragen und Erfolgsaussichten realistisch einschätzen lassen – kostenlose Vermittlung an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fall prüfen6. MPU: Die Zahlen, die kaum jemand nennt
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| MPU-Gutachten pro Jahr | rund 82.000 bis 87.000 | BASt 2022/2023 |
| Durchfallquote insgesamt | rund 40 Prozent | BASt |
| Direkte Bestehensquote | rund 54 bis 56 Prozent | BASt |
| Häufigster Anlass: Alkohol | rund 36 Prozent der Fälle | BASt 2022 |
6.1 Wann eine MPU angeordnet wird
- Alkohol ab 1,6 Promille, oder wiederholte Alkoholauffälligkeit.
- Drogen am Steuer (je nach Substanz und Fall).
- Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister.
- Bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
6.2 Der größte Hebel: Vorbereitung
Besonders aussagekräftig ist der Unterschied durch Vorbereitung. Die BASt geht davon aus, dass die Durchfallquote ohne verkehrspsychologische Vorbereitung bei rund 80 Prozent liegt. Mit professioneller Vorbereitung berichten Begutachtungsstellen Bestehensquoten von über 80 Prozent. Die Anforderungen sind bundesweit einheitlich, die Wahl der Begutachtungsstelle ändert daran nichts.
Entscheidend sind drei Dinge: ehrliche Aufarbeitung der Vorgeschichte, lückenlose Nachweise (etwa Abstinenznachweise über den geforderten Zeitraum) und eine stimmige, nachvollziehbare Darstellung der Verhaltensänderung. Wer hier unvorbereitet auftritt, scheitert mit hoher Wahrscheinlichkeit.
7. Häufige Fragen
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Zur Person ja, zur Sache nein. Sie müssen Ihre Personalien angeben, dürfen aber zur Tat schweigen. Das ist Ihr Recht und führt zu keinem Nachteil.
Wie lange habe ich für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Die Frist ist strikt. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, die Begründung folgt nach Akteneinsicht.
Lohnt sich ein Einspruch immer?
Nein. Bei einem sauber gemessenen, klar dokumentierten Verstoß ohne Formfehler ist er meist aussichtslos. Sinnvoll ist er bei Zweifeln an Messung, Zuordnung oder Form und wenn ein Fahrverbot beruflich existenzbedrohend ist.
Verfällt ein Punkt schneller, wenn ich mich gut verhalte?
Nein. Seit 2014 verfällt jeder Punkt nach seiner festen Frist, unabhängig von neuen Verstößen. Es gibt keine Hemmung mehr.
Wann wird eine MPU angeordnet?
In der Regel ab 1,6 Promille Alkohol, bei wiederholter Alkoholauffälligkeit, bei Drogen am Steuer, beim Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister und bei bestimmten Straftaten im Straßenverkehr.
Fall prüfen lassen
Bußgeldbescheid erhalten? Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten einschätzen.
Wir vermitteln Sie kostenfrei und unverbindlich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden – die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen.
Fall jetzt prüfen