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Glossar Verkehrsrecht

Die wichtigsten Begriffe aus Bußgeldverfahren, Unfallregulierung, Führerschein, MPU, Verkehrsstrafrecht und Kfz-Recht – kurz definiert, mit Paragraphen und Praxisbeispiel.

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Fahreignung
Fahreignung beschreibt die körperliche, geistige und charakterliche Befähigung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen. Sie fehlt bei erheblichen Mängeln nach Anlage 4 FeV, etwa Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Krankheiten mit Bewusstseinsstörungen oder massiver Aggressivität im Straßenverkehr.
Fahrerlaubnis auf Probe
Die Fahrerlaubnis auf Probe gilt für Fahranfänger zwei Jahre ab Ersterteilung. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit um zwei Jahre. Weitere Verstöße können bis zur Entziehung führen.
Fahrerlaubnisentziehung
Die Fahrerlaubnisentziehung beendet die Fahrberechtigung vollständig. Sie erfolgt entweder durch das Strafgericht nach § 69 StGB bei einer Verkehrsstraftat oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 StVG bei Eignungsmängeln, etwa nach acht Punkten oder positivem MPU-Befund.
Fahrlässige Körperverletzung
Fahrlässige Körperverletzung ist die unbeabsichtigte Verletzung eines Menschen unter Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Im Straßenverkehr ist sie der häufigste Strafvorwurf nach einem Unfall mit Verletzten. Strafrahmen: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; Strafantrag in der Regel erforderlich.
Fahrtenbuchauflage
Die Fahrtenbuchauflage zwingt den Fahrzeughalter, jede Fahrt mit Datum, Uhrzeit, Fahrtbeginn, Fahrtende und Fahrer zu dokumentieren. Sie wird angeordnet, wenn nach einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte und beträgt regelmäßig sechs bis zwölf Monate.
Fahrverbot
Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge im Bußgeldverfahren von ein bis drei Monaten und wirkt erst, sobald der Führerschein amtlich verwahrt wird. Bei Ersttätern besteht innerhalb von vier Monaten ein Wahlrecht zum Antritt; die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.