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KFZ-Recht

Nutzungsentschädigung (Kfz)

Definition

Die Nutzungsentschädigung ist der Wertersatz, den der Käufer bei Rückabwicklung des Kfz-Kaufvertrags für die gefahrenen Kilometer schuldet. Sie wird linear berechnet: Kaufpreis × gefahrene Kilometer / erwartete Gesamtlaufleistung. Streit besteht häufig über die anzusetzende Gesamtlaufleistung.

Rechtsgrundlage: § 346 Abs. 2 BGB

Formel

Nutzungsentschädigung = Kaufpreis × gefahrene km / erwartete Gesamtlaufleistung. Bei modernen Pkw wird die Gesamtlaufleistung auf 200.000 bis 300.000 km veranschlagt; bei Diesel-Limousinen häufig 300.000 km.

Beispiel

PositionWert
Kaufpreis22.000 €
Gefahrene km seit Kauf8.000 km
Gesamtlaufleistung250.000 km
Nutzungsentschädigung704 €

Streitpunkte

  • Erwartete Gesamtlaufleistung – Käufer rechnen hoch, Verkäufer niedrig.
  • Kilometerstand bei Übergabe vs. heute.
  • Anrechnung bereits geleisteter Reparaturen des Käufers.
Praxisbeispiel

Nach Rücktritt vom Kauf eines BMW 320d errechnet das Gericht die Nutzungsentschädigung auf Basis von 300.000 km Gesamtlaufleistung. Der Käufer erhält rund 700 Euro weniger Erstattung als bei 250.000 km.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)