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Sechs Themen im Verkehrsrecht

Was bei Bußgeld, Fahrverbot, MPU, Führerschein, Unfall, Verkehrsstrafrecht und KFZ-Recht wirklich zählt: Fristen, typische Fallkonstellationen, Verteidigungsansätze. Im Anschluss leiten wir kostenfrei an einen Fachanwalt weiter.

2 Wochen Einspruchsfrist

Bußgeld & Fahrverbot

Der Bußgeldbescheid kommt mit knapper Frist: zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 OWiG). Wer reagiert, hat oft bessere Karten, als der Bescheid suggeriert: Messungen sind angreifbar, Fahrverbote oft durch Härtefall vermeidbar, Punkte lassen sich abwenden. Wer schweigt, akzeptiert.

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Unfall direkt melden

Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall versuchen viele Versicherungen, die Regulierung zu drücken: Werkstattbindung, fiktive Abrechnung, halbierte Wertminderung, ein erstes «Pauschalangebot» beim Schmerzensgeld. Ein spezialisierter Anwalt holt heraus, was Ihnen zusteht – und die Anwaltskosten zahlt bei klarer Haftung die gegnerische Haftpflicht.

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2 Wochen Beschwerdefrist

Führerschein

Wer im Straßenverkehr auffällig wird, riskiert nicht nur Geldbuße und Fahrverbot, sondern die Fahrerlaubnis selbst. Der Unterschied ist gewaltig: Während ein Fahrverbot zeitlich begrenzt ist und der Führerschein automatisch zurückkommt, müssen Sie nach Entziehung neu beantragen – oft mit MPU. Ein Fachanwalt prüft, ob die Entziehung gerechtfertigt ist, und schöpft den Rechtsschutz aus.

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Vor dem MPU-Termin handeln

MPU

Die medizinisch-psychologische Untersuchung («MPU») ist keine Routine. Ohne Vorbereitung scheitern etwa zwei Drittel der Teilnehmer beim ersten Anlauf. Vor jeder MPU steht eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde – und diese Anordnung ist oft angreifbar. Ein Fachanwalt prüft, ob die MPU zwingend ist, und begleitet das Wiedererteilungsverfahren.

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Schweigen bis zur Verteidigung

Verkehrsstrafrecht

Sobald aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird, ändert sich die Spielordnung: Strafgericht, Eintrag im Bundeszentralregister, Vorstrafe, Fahrerlaubnisentziehung statt Fahrverbot. Bei jedem Vorwurf nach §§ 142, 315c, 316 StGB sollten Sie vor der ersten Aussage einen Verteidiger einschalten. Schweigen kostet nichts. Reden oft die Existenz.

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Mängel rügen, Gewährleistung läuft

KFZ-Recht

Wenn das Auto Mängel hat oder die Werkstatt schlecht repariert, geht es schnell um vier- bis fünfstellige Beträge. Käufer und Werkstattkunden haben mehr Rechte, als Händler und Werkstätten oft zugeben. Die Hebel: BGB-Gewährleistung, Rücktritt, Nacherfüllung, Schadensersatz – und im Streitfall ein Sachverständigengutachten als Beweis.

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