MPU – Anordnung prüfen, Wiedererteilung sichern
Die medizinisch-psychologische Untersuchung («MPU») ist keine Routine. Ohne Vorbereitung scheitern etwa zwei Drittel der Teilnehmer beim ersten Anlauf. Vor jeder MPU steht eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde – und diese Anordnung ist oft angreifbar. Ein Fachanwalt prüft, ob die MPU zwingend ist, und begleitet das Wiedererteilungsverfahren.
Eine bereits gescheiterte MPU verschlechtert die Ausgangslage erheblich – Vorbereitung mit Vorlauf von 6–12 Monaten ist üblich
Wann eine MPU angeordnet wird
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen (§ 11 FeV i. V. m. Anlage 4). Die Anordnung ist kein Verwaltungsakt im engeren Sinn und daher nicht direkt anfechtbar – aber: Ist die Anordnung rechtswidrig, dürfen Sie sich weigern, das Gutachten beizubringen, ohne dass dies allein zur Entziehung führt.
| Anlass | Schwelle | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Alkohol einmalig | ab 1,6 ‰ BAK (auch Radfahrer) | § 13 Nr. 2c FeV |
| Wiederholte Trunkenheitsfahrt | zweite Trunkenheitsfahrt jeglicher Höhe | § 13 Nr. 2b FeV |
| Alkohol mit Anhaltspunkten für Missbrauch | auch unter 1,6 ‰ möglich | § 13 Nr. 2a FeV |
| Drogen (außer Cannabis) | einmaliger Konsumnachweis | § 14 FeV i. V. m. Anlage 4 |
| Cannabis (seit 04/2024 reformiert) | regelmäßiger Konsum + Trennungsversagen | § 14 FeV |
| Punkte (Fahrerlaubnis-Maßnahmenkatalog) | 8 Punkte oder Wiederholungstäter | § 4 StVG, § 11 Abs. 3 FeV |
| Straftaten im Zusammenhang | Aggressionsstraftaten, Nötigung im Straßenverkehr | § 11 Abs. 3 FeV |
Anordnung der MPU – wo Anwälte ansetzen
Die häufigsten Angriffspunkte: nicht erfüllter Tatbestand (z. B. BAK unter 1,6 ‰ ohne weitere Anhaltspunkte), unverhältnismäßige Anordnung, fehlende Fragestellung oder zu weit gefasste Fragestellung, Verfahrensfehler bei der Anhörung. Ist die Anordnung rechtswidrig, kann die anschließende Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich angefochten werden.
Wiedererteilungsverfahren Schritt für Schritt
Nach Ablauf der Sperrfrist (§ 69a StGB) wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurückgegeben. Sie müssen einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Behörde prüft erneut die Eignung und ordnet je nach Anlass eine MPU an.
Typischer Ablauf: 1. Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. 2. Behörde übermittelt MPU-Anordnung mit Fragestellung. 3. Begutachtungsstelle frei wählen (BAST-zugelassen). 4. Gutachten der Behörde vorlegen. 5. Bei positivem Gutachten: Wiedererteilung (ggf. nach Wiederholung der Prüfung, wenn Führerschein länger als 2 Jahre weg war).
Vorbereitung – ohne sie keine realistische Erfolgschance
Die Erstdurchfallquote liegt bundesweit bei rund 60 %. Wer ohne strukturierte Vorbereitung antritt, verschenkt Zeit und Geld – und verschlechtert die Ausgangslage bei einem zweiten Anlauf. Eine seriöse Vorbereitung umfasst Abstinenznachweise (Urin- oder Haaranalyse), Auseinandersetzung mit dem Anlass (Verkehrspsychologische Beratung) und Aufbau einer stabilen, plausiblen Veränderungsgeschichte.
| Position | Kosten |
|---|---|
| MPU-Gutachten (Begutachtungsstelle) | ca. 500 – 1.000 € |
| Verkehrspsychologische Beratung (mehrere Sitzungen) | 1.000 – 2.500 € |
| Abstinenznachweise 6 Monate (Urin) oder 12 Monate (Haare) | 400 – 900 € |
| Wiedererteilungsgebühr Behörde | ca. 200 – 250 € |
| Ggf. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Wiederholungsprüfung | 200 – 600 € |
| Gesamt realistisch | ca. 2.500 – 5.000 € |
Cannabis-Reform 2024 – was sich für die MPU geändert hat
Mit dem Konsumcannabisgesetz wurde der Umgang mit Cannabis fahrerlaubnisrechtlich entschärft. Gelegentlicher Konsum allein führt nicht mehr automatisch zur MPU-Anordnung. Entscheidend bleibt das Trennungsverhalten: Wer unter Cannabiseinfluss fährt (THC-Grenzwert 3,5 ng/ml), riskiert weiterhin Bußgeld, Fahrverbot und in problematischen Konstellationen MPU.
Was ein Anwalt für Sie tut – und was nicht
Der Anwalt prüft die Anordnung auf Rechtmäßigkeit, vertritt im Wiedererteilungsverfahren, ficht eine ungerechtfertigte Entziehung an und koordiniert mit Begutachtungsstellen und Psychologen. Er ersetzt aber nicht die psychologische Vorbereitung selbst – Aufarbeitung und Abstinenz müssen Sie leisten.
Vermittlung an einen spezialisierten Fachanwalt
MPU und Wiedererteilung sind ein eigenständiges Spezialgebiet im Verkehrsrecht. Wir vermitteln an einen Fachanwalt, der das Verfahren und die örtliche Verwaltungspraxis kennt – kostenfrei und unverbindlich.
Häufige Fragen
- Kann ich die MPU-Anordnung anfechten?
- Die Anordnung selbst ist kein Verwaltungsakt und daher nicht isoliert anfechtbar. Ist sie aber rechtswidrig, kann die anschließende Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich gerichtlich angegriffen werden – inklusive einstweiligem Rechtsschutz.
- Wie lange sollte ich mich auf die MPU vorbereiten?
- Üblich sind 6–12 Monate, weil Abstinenznachweise (mindestens 6 Monate Urin oder 12 Monate Haaranalyse) lückenlos belegt werden müssen und eine psychologische Aufarbeitung Zeit braucht.
- Was kostet die MPU insgesamt?
- Realistisch sind 2.500–5.000 €: Gutachten 500–1.000 €, Vorbereitung 1.000–2.500 €, Abstinenznachweise 400–900 €, Behördengebühren und Nebenkosten 400–800 €.
- Bei welcher Promille-Grenze droht eine MPU?
- Ab 1,6 ‰ Blutalkohol einmalig (auch als Radfahrer, § 13 Nr. 2c FeV). Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten und unter bestimmten Voraussetzungen auch unter 1,6 ‰.
- Wird die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist automatisch zurückgegeben?
- Nein. Sie müssen einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Behörde prüft die Eignung erneut und kann eine MPU verlangen. War die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen, ist auch eine erneute Fahrprüfung möglich.
- Ist eine Wiederholung der MPU nach Nichtbestehen möglich?
- Ja, eine erneute MPU ist jederzeit möglich. Sinnvoll ist sie aber erst nach intensiver Aufarbeitung der Gründe für das Scheitern – sonst wiederholt sich das Ergebnis.
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