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MPU

MPU – Anordnung prüfen, Wiedererteilung sichern

Die medizinisch-psychologische Untersuchung («MPU») ist keine Routine. Ohne Vorbereitung scheitern etwa zwei Drittel der Teilnehmer beim ersten Anlauf. Vor jeder MPU steht eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde – und diese Anordnung ist oft angreifbar. Ein Fachanwalt prüft, ob die MPU zwingend ist, und begleitet das Wiedererteilungsverfahren.

Vor dem MPU-Termin handeln

Eine bereits gescheiterte MPU verschlechtert die Ausgangslage erheblich – Vorbereitung mit Vorlauf von 6–12 Monaten ist üblich

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Wann eine MPU angeordnet wird

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen (§ 11 FeV i. V. m. Anlage 4). Die Anordnung ist kein Verwaltungsakt im engeren Sinn und daher nicht direkt anfechtbar – aber: Ist die Anordnung rechtswidrig, dürfen Sie sich weigern, das Gutachten beizubringen, ohne dass dies allein zur Entziehung führt.

Typische MPU-Anlässe und Schwellenwerte
AnlassSchwelleRechtsgrundlage
Alkohol einmaligab 1,6 ‰ BAK (auch Radfahrer)§ 13 Nr. 2c FeV
Wiederholte Trunkenheitsfahrtzweite Trunkenheitsfahrt jeglicher Höhe§ 13 Nr. 2b FeV
Alkohol mit Anhaltspunkten für Missbrauchauch unter 1,6 ‰ möglich§ 13 Nr. 2a FeV
Drogen (außer Cannabis)einmaliger Konsumnachweis§ 14 FeV i. V. m. Anlage 4
Cannabis (seit 04/2024 reformiert)regelmäßiger Konsum + Trennungsversagen§ 14 FeV
Punkte (Fahrerlaubnis-Maßnahmenkatalog)8 Punkte oder Wiederholungstäter§ 4 StVG, § 11 Abs. 3 FeV
Straftaten im ZusammenhangAggressionsstraftaten, Nötigung im Straßenverkehr§ 11 Abs. 3 FeV

Anordnung der MPU – wo Anwälte ansetzen

Die häufigsten Angriffspunkte: nicht erfüllter Tatbestand (z. B. BAK unter 1,6 ‰ ohne weitere Anhaltspunkte), unverhältnismäßige Anordnung, fehlende Fragestellung oder zu weit gefasste Fragestellung, Verfahrensfehler bei der Anhörung. Ist die Anordnung rechtswidrig, kann die anschließende Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich angefochten werden.

Wiedererteilungsverfahren Schritt für Schritt

Nach Ablauf der Sperrfrist (§ 69a StGB) wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurückgegeben. Sie müssen einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Behörde prüft erneut die Eignung und ordnet je nach Anlass eine MPU an.

Typischer Ablauf: 1. Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. 2. Behörde übermittelt MPU-Anordnung mit Fragestellung. 3. Begutachtungsstelle frei wählen (BAST-zugelassen). 4. Gutachten der Behörde vorlegen. 5. Bei positivem Gutachten: Wiedererteilung (ggf. nach Wiederholung der Prüfung, wenn Führerschein länger als 2 Jahre weg war).

Vorbereitung – ohne sie keine realistische Erfolgschance

Die Erstdurchfallquote liegt bundesweit bei rund 60 %. Wer ohne strukturierte Vorbereitung antritt, verschenkt Zeit und Geld – und verschlechtert die Ausgangslage bei einem zweiten Anlauf. Eine seriöse Vorbereitung umfasst Abstinenznachweise (Urin- oder Haaranalyse), Auseinandersetzung mit dem Anlass (Verkehrspsychologische Beratung) und Aufbau einer stabilen, plausiblen Veränderungsgeschichte.

Typische MPU-Kosten
PositionKosten
MPU-Gutachten (Begutachtungsstelle)ca. 500 – 1.000 €
Verkehrspsychologische Beratung (mehrere Sitzungen)1.000 – 2.500 €
Abstinenznachweise 6 Monate (Urin) oder 12 Monate (Haare)400 – 900 €
Wiedererteilungsgebühr Behördeca. 200 – 250 €
Ggf. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Wiederholungsprüfung200 – 600 €
Gesamt realistischca. 2.500 – 5.000 €

Cannabis-Reform 2024 – was sich für die MPU geändert hat

Mit dem Konsumcannabisgesetz wurde der Umgang mit Cannabis fahrerlaubnisrechtlich entschärft. Gelegentlicher Konsum allein führt nicht mehr automatisch zur MPU-Anordnung. Entscheidend bleibt das Trennungsverhalten: Wer unter Cannabiseinfluss fährt (THC-Grenzwert 3,5 ng/ml), riskiert weiterhin Bußgeld, Fahrverbot und in problematischen Konstellationen MPU.

Was ein Anwalt für Sie tut – und was nicht

Der Anwalt prüft die Anordnung auf Rechtmäßigkeit, vertritt im Wiedererteilungsverfahren, ficht eine ungerechtfertigte Entziehung an und koordiniert mit Begutachtungsstellen und Psychologen. Er ersetzt aber nicht die psychologische Vorbereitung selbst – Aufarbeitung und Abstinenz müssen Sie leisten.

Vermittlung an einen spezialisierten Fachanwalt

MPU und Wiedererteilung sind ein eigenständiges Spezialgebiet im Verkehrsrecht. Wir vermitteln an einen Fachanwalt, der das Verfahren und die örtliche Verwaltungspraxis kennt – kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen

Kann ich die MPU-Anordnung anfechten?
Die Anordnung selbst ist kein Verwaltungsakt und daher nicht isoliert anfechtbar. Ist sie aber rechtswidrig, kann die anschließende Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich gerichtlich angegriffen werden – inklusive einstweiligem Rechtsschutz.
Wie lange sollte ich mich auf die MPU vorbereiten?
Üblich sind 6–12 Monate, weil Abstinenznachweise (mindestens 6 Monate Urin oder 12 Monate Haaranalyse) lückenlos belegt werden müssen und eine psychologische Aufarbeitung Zeit braucht.
Was kostet die MPU insgesamt?
Realistisch sind 2.500–5.000 €: Gutachten 500–1.000 €, Vorbereitung 1.000–2.500 €, Abstinenznachweise 400–900 €, Behördengebühren und Nebenkosten 400–800 €.
Bei welcher Promille-Grenze droht eine MPU?
Ab 1,6 ‰ Blutalkohol einmalig (auch als Radfahrer, § 13 Nr. 2c FeV). Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten und unter bestimmten Voraussetzungen auch unter 1,6 ‰.
Wird die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist automatisch zurückgegeben?
Nein. Sie müssen einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Behörde prüft die Eignung erneut und kann eine MPU verlangen. War die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen, ist auch eine erneute Fahrprüfung möglich.
Ist eine Wiederholung der MPU nach Nichtbestehen möglich?
Ja, eine erneute MPU ist jederzeit möglich. Sinnvoll ist sie aber erst nach intensiver Aufarbeitung der Gründe für das Scheitern – sonst wiederholt sich das Ergebnis.

Verwandte Begriffe im Glossar

Abstinenznachweis
Der Abstinenznachweis belegt für die MPU eine durchgehende Alkohol- oder Drogenfreiheit über sechs oder zwölf Monate. Akzeptiert werden Haaranalysen oder kurzfristige Urinscreenings nach den CTU-Kriterien. Anlass und Schwere des Vorfalls bestimmen die geforderte Dauer.
Fahreignung
Fahreignung beschreibt die körperliche, geistige und charakterliche Befähigung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen. Sie fehlt bei erheblichen Mängeln nach Anlage 4 FeV, etwa Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Krankheiten mit Bewusstseinsstörungen oder massiver Aggressivität im Straßenverkehr.
Haaranalyse
Die Haaranalyse weist langfristigen Alkohol- oder Drogenkonsum nach. Eine drei Zentimeter lange Strähne deckt ungefähr drei Monate ab. Beim Alkohol misst das Labor Ethylglucuronid (EtG); ein Wert unter 7 pg/mg gilt als abstinenzkonform. Drogenscreenings erfassen die gängigen Substanzklassen.
MPU
Die MPU prüft, ob ein Bewerber wieder fahrgeeignet ist. Sie wird bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille, wiederholter Trunkenheit, Drogen, acht Punkten oder erheblichen Straftaten angeordnet. Bestandteile sind medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
MPU-Gutachten
Das MPU-Gutachten fasst medizinische, leistungsdiagnostische und psychologische Befunde zusammen. Möglich sind drei Ergebnisse: positiv (geeignet), negativ (ungeeignet) oder Empfehlung einer Nachschulung. Es wird der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt und entscheidet über die Neuerteilung.
Verkehrspsychologische Beratung
Die verkehrspsychologische Beratung bereitet auf die MPU vor, indem Konsum- oder Verhaltensmuster aufgearbeitet und stabile Veränderungen erarbeitet werden. Sie ist nicht verpflichtend, erhöht aber die Bestehensquote deutlich. Anbieter sind anerkannte Verkehrspsychologen und Therapeuten.

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