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MPU

Abstinenznachweis (MPU)

Auch: Drogen-/Alkoholabstinenz

Definition

Der Abstinenznachweis belegt für die MPU eine durchgehende Alkohol- oder Drogenfreiheit über sechs oder zwölf Monate. Akzeptiert werden Haaranalysen oder kurzfristige Urinscreenings nach den CTU-Kriterien. Anlass und Schwere des Vorfalls bestimmen die geforderte Dauer.

Rechtsgrundlage: Anlage 4 FeV, CTU-Kriterien

Wann reicht ein 6-Monats-Nachweis?

  • Erstmaliger Alkoholverstoß ohne Hinweise auf Missbrauch.
  • Cannabis-Auffälligkeit mit moderatem Konsumverlauf.

Wann 12 Monate?

  • Wiederholte Trunkenheitsfahrten oder hohe Promillewerte.
  • Hinweise auf Abhängigkeit.
  • Harte Drogen (Amphetamin, Kokain, Heroin).

Programme

ProgrammIntervalleEignung
Urinscreening4 / 6 / 8 Termine in 6 / 12 Mo.Kurzfristige Lücken nachweisbar
HaaranalyseAlle 3 Mo., 3 cm SträhneLängerfristige Aussage
Praxisbeispiel

Nach 2,1 Promille-Fahrt entscheidet sich eine Betroffene für 12 Monate Haaranalyse. Vier saubere Haarproben und parallele Verkehrstherapie führen zur bestandenen MPU.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)