MPU-Gutachten
Auch: Begutachtung Fahreignung · MPU-Befund
Das MPU-Gutachten fasst medizinische, leistungsdiagnostische und psychologische Befunde zusammen. Möglich sind drei Ergebnisse: positiv (geeignet), negativ (ungeeignet) oder Empfehlung einer Nachschulung. Es wird der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt und entscheidet über die Neuerteilung.
Rechtsgrundlage: § 11 FeV, Anlage 4a FeV
Drei mögliche Ergebnisse
| Ergebnis | Folge |
|---|---|
| Positiv | Neuerteilung der Fahrerlaubnis |
| Negativ | Antrag abgelehnt, neue MPU frühestens nach Aufarbeitung |
| Empfehlung Kurs | z. B. § 70 FeV-Kurs, anschließend Bescheinigung |
Was tun bei negativem Gutachten?
- Akteneinsicht und Analyse der Schwachstellen.
- Verkehrspsychologische Beratung gezielt auf Befunde.
- Erst dann erneute MPU, möglichst bei anderer Begutachtungsstelle.
Vorlage
Das Gutachten ist Eigentum des Betroffenen. Er entscheidet, ob er es bei der Behörde einreicht. Ein nicht eingereichtes negatives Gutachten darf nicht zum Nachteil verwertet werden.
Nach negativem MPU-Gutachten holt sich ein Betroffener gezielte Beratung zu den kritisierten Punkten (mangelnde Aufarbeitung). Sechs Monate später besteht er die MPU bei einer anderen Begutachtungsstelle.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)