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MPU

MPU-Gutachten

Auch: Begutachtung Fahreignung · MPU-Befund

Definition

Das MPU-Gutachten fasst medizinische, leistungsdiagnostische und psychologische Befunde zusammen. Möglich sind drei Ergebnisse: positiv (geeignet), negativ (ungeeignet) oder Empfehlung einer Nachschulung. Es wird der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt und entscheidet über die Neuerteilung.

Rechtsgrundlage: § 11 FeV, Anlage 4a FeV

Drei mögliche Ergebnisse

ErgebnisFolge
PositivNeuerteilung der Fahrerlaubnis
NegativAntrag abgelehnt, neue MPU frühestens nach Aufarbeitung
Empfehlung Kursz. B. § 70 FeV-Kurs, anschließend Bescheinigung

Was tun bei negativem Gutachten?

Vorlage

Das Gutachten ist Eigentum des Betroffenen. Er entscheidet, ob er es bei der Behörde einreicht. Ein nicht eingereichtes negatives Gutachten darf nicht zum Nachteil verwertet werden.

Praxisbeispiel

Nach negativem MPU-Gutachten holt sich ein Betroffener gezielte Beratung zu den kritisierten Punkten (mangelnde Aufarbeitung). Sechs Monate später besteht er die MPU bei einer anderen Begutachtungsstelle.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)