Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Auch: Idiotentest · Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Die MPU prüft, ob ein Bewerber wieder fahrgeeignet ist. Sie wird bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille, wiederholter Trunkenheit, Drogen, acht Punkten oder erheblichen Straftaten angeordnet. Bestandteile sind medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
Rechtsgrundlage: § 11 FeV, § 13 FeV, § 14 FeV
Wann wird die MPU angeordnet?
- Alkoholfahrt ab 1,6 ‰ oder bei wiederholten Trunkenheitsfahrten.
- Cannabis, Amphetamin oder andere Drogen am Steuer.
- Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister.
- Aggressionsdelikte im Straßenverkehr (z. B. Nötigung).
Bestandteile
| Modul | Inhalt |
|---|---|
| Medizin | Anamnese, Laborwerte, Befunde |
| Leistungsteil | Reaktion, Konzentration, Belastbarkeit |
| Psychologie | Gespräch zu Hintergrund, Einstellung, Veränderung |
Vorbereitung
Erfolgsentscheidend sind nachvollziehbare Verhaltensänderung, glaubhafte Aufarbeitung der Ursachen und – je nach Anlass – Abstinenznachweis durch Haaranalyse oder Urinscreening. Eine verkehrspsychologische Beratung erhöht die Bestehensquote deutlich.
Abgrenzung
- Eignungsgutachten
- Reine ärztliche Untersuchung ohne Psychologie, etwa bei körperlicher Eignung.
Nach 1,8 Promille-Fahrt absolviert ein Betroffener sechs Monate Abstinenz mit ETG-Haaranalyse und vier verkehrspsychologische Sitzungen. Die MPU besteht er beim ersten Anlauf – die Fahrerlaubnis wird neu erteilt.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)