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MPU

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Auch: Idiotentest · Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Definition

Die MPU prüft, ob ein Bewerber wieder fahrgeeignet ist. Sie wird bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille, wiederholter Trunkenheit, Drogen, acht Punkten oder erheblichen Straftaten angeordnet. Bestandteile sind medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch.

Rechtsgrundlage: § 11 FeV, § 13 FeV, § 14 FeV

Wann wird die MPU angeordnet?

  • Alkoholfahrt ab 1,6 ‰ oder bei wiederholten Trunkenheitsfahrten.
  • Cannabis, Amphetamin oder andere Drogen am Steuer.
  • Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister.
  • Aggressionsdelikte im Straßenverkehr (z. B. Nötigung).

Bestandteile

ModulInhalt
MedizinAnamnese, Laborwerte, Befunde
LeistungsteilReaktion, Konzentration, Belastbarkeit
PsychologieGespräch zu Hintergrund, Einstellung, Veränderung

Vorbereitung

Erfolgsentscheidend sind nachvollziehbare Verhaltensänderung, glaubhafte Aufarbeitung der Ursachen und – je nach Anlass – Abstinenznachweis durch Haaranalyse oder Urinscreening. Eine verkehrspsychologische Beratung erhöht die Bestehensquote deutlich.

Abgrenzung

Eignungsgutachten
Reine ärztliche Untersuchung ohne Psychologie, etwa bei körperlicher Eignung.
Praxisbeispiel

Nach 1,8 Promille-Fahrt absolviert ein Betroffener sechs Monate Abstinenz mit ETG-Haaranalyse und vier verkehrspsychologische Sitzungen. Die MPU besteht er beim ersten Anlauf – die Fahrerlaubnis wird neu erteilt.

Verwandte Begriffe

Abstinenznachweis
Der Abstinenznachweis belegt für die MPU eine durchgehende Alkohol- oder Drogenfreiheit über sechs oder zwölf Monate. Akzeptiert werden Haaranalysen oder kurzfristige Urinscreenings nach den CTU-Kriterien. Anlass und Schwere des Vorfalls bestimmen die geforderte Dauer.
Haaranalyse
Die Haaranalyse weist langfristigen Alkohol- oder Drogenkonsum nach. Eine drei Zentimeter lange Strähne deckt ungefähr drei Monate ab. Beim Alkohol misst das Labor Ethylglucuronid (EtG); ein Wert unter 7 pg/mg gilt als abstinenzkonform. Drogenscreenings erfassen die gängigen Substanzklassen.
MPU-Gutachten
Das MPU-Gutachten fasst medizinische, leistungsdiagnostische und psychologische Befunde zusammen. Möglich sind drei Ergebnisse: positiv (geeignet), negativ (ungeeignet) oder Empfehlung einer Nachschulung. Es wird der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt und entscheidet über die Neuerteilung.
Fahreignung
Fahreignung beschreibt die körperliche, geistige und charakterliche Befähigung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen. Sie fehlt bei erheblichen Mängeln nach Anlage 4 FeV, etwa Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Krankheiten mit Bewusstseinsstörungen oder massiver Aggressivität im Straßenverkehr.
Verkehrspsychologische Beratung
Die verkehrspsychologische Beratung bereitet auf die MPU vor, indem Konsum- oder Verhaltensmuster aufgearbeitet und stabile Veränderungen erarbeitet werden. Sie ist nicht verpflichtend, erhöht aber die Bestehensquote deutlich. Anbieter sind anerkannte Verkehrspsychologen und Therapeuten.

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)