Punkte in Flensburg (Fahreignungsregister)
Auch: Fahreignungsregister · FAER · Flensburg-Punkte
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit ein bis drei Punkten. Ab acht Punkten gilt der Fahrer als ungeeignet und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Tilgungsfristen betragen je nach Schwere zwei Jahre und sechs Monate, fünf oder zehn Jahre.
Rechtsgrundlage: § 4 StVG, § 28 StVG
Punktestaffel
| Punkte | Maßnahme |
|---|---|
| 1–3 | Vormerkung |
| 4–5 | Ermahnung, Hinweis auf Fahreignungsseminar |
| 6–7 | Verwarnung |
| ab 8 | Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre 6 Monate |
Punkte abbauen
Bei einem Stand von ein bis fünf Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden (§ 4 Abs. 7 StVG).
Tilgung
- 1 Punkt: zwei Jahre und sechs Monate.
- 2 Punkte: fünf Jahre.
- 3 Punkte (Straftaten mit Fahrverbot/Entzug): zehn Jahre.
Abgrenzung
- Probezeit-Verstöße
- Eigenes System nach § 2a StVG; A-Verstöße führen zu Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
Ein Fahrer mit fünf Punkten erhält die schriftliche Ermahnung. Er nimmt freiwillig am Fahreignungsseminar teil und reduziert seinen Stand auf vier Punkte – die kritische Acht-Punkte-Grenze rückt damit deutlich in die Ferne.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)