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Bußgeld

Bußgeldkatalog (BKatV)

Auch: BKat · BKatV · Bußgeldkatalog-Verordnung

Definition

Die Bußgeldkatalog-Verordnung legt bundeseinheitliche Regelsätze für Verkehrsverstöße fest. Die Sätze bilden den Ausgangspunkt der Bußgeldbemessung und werden bei Voreintragungen oder Gefahrenlagen angehoben; in Härtefällen sind Abweichungen möglich.

Rechtsgrundlage: § 1 BKatV, Anlage zu § 1 BKatV

Aufbau

Die Anlage zur BKatV listet hunderte Tatbestände mit Regelbuße, Punkten und ggf. Fahrverbot. Behörden und Gerichte sind an die Regelsätze nicht zwingend gebunden, weichen aber selten nach unten ab.

Häufige Regelsätze

VerstoßGeldbußePunkteFahrverbot
21–25 km/h zu schnell innerorts115 €1
31–40 km/h zu schnell innerorts260 €21 Monat
Handy am Steuer100 €1
Rotlicht über 1 s200 €21 Monat
0,5 Promille500 €21 Monat

Erhöhung möglich

  • Vorsatz: in der Regel Verdoppelung der Geldbuße.
  • Voreintragungen im FAER können das Bußgeld erhöhen.
  • Gefährdung oder Sachbeschädigung können den Regelsatz übersteigen.
Praxisbeispiel

Eine Fahrerin überschreitet außerorts um 28 km/h. Regelsatz: 100 Euro, ein Punkt. Wegen einer Voreintragung erhöht die Behörde auf 150 Euro – die Punktezahl bleibt unverändert.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)