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MPU

Fahreignung

Auch: Kraftfahreignung

Definition

Fahreignung beschreibt die körperliche, geistige und charakterliche Befähigung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen. Sie fehlt bei erheblichen Mängeln nach Anlage 4 FeV, etwa Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Krankheiten mit Bewusstseinsstörungen oder massiver Aggressivität im Straßenverkehr.

Rechtsgrundlage: § 2 StVG, § 11 FeV, Anlage 4 FeV

Drei Dimensionen

  • Körperlich: Sehvermögen, Hörvermögen, Belastbarkeit.
  • Geistig: Reaktion, Konzentration, kognitive Leistungsfähigkeit.
  • Charakterlich: Verantwortung, Akzeptanz von Regeln, Aggressionssteuerung.

Typische Mängel (Anlage 4 FeV)

BereichMangel
AlkoholMissbrauch, Abhängigkeit
DrogenKonsum harter Drogen, regelmäßiger Cannabis-Konsum
KrankheitenEpilepsie, schwere Herz-Kreislauf-Leiden, Demenz
VerhaltenWiederholte Aggressionsdelikte

Wiederherstellung

Der Nachweis wiedererlangter Fahreignung gelingt typischerweise über ärztliche Befunde, Abstinenznachweis und MPU. Begleitend hilft verkehrspsychologische Beratung.

Praxisbeispiel

Ein Diabetiker mit Hypoglykämie-Episoden legt eine internistische Stellungnahme vor, stellt seine Therapie um und reicht ein positives Eignungsgutachten ein. Die Fahrerlaubnis bleibt mit Auflagen erhalten.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)