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Führerschein

Fahrerlaubnisentziehung

Auch: Entzug der Fahrerlaubnis · Führerscheinentzug

Definition

Die Fahrerlaubnisentziehung beendet die Fahrberechtigung vollständig. Sie erfolgt entweder durch das Strafgericht nach § 69 StGB bei einer Verkehrsstraftat oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 StVG bei Eignungsmängeln, etwa nach acht Punkten oder positivem MPU-Befund.

Rechtsgrundlage: § 69 StGB, § 3 StVG, § 11 FeV

Strafrechtliche Entziehung

Bei Trunkenheit ab 1,1 Promille, fahrlässiger Tötung, Unfallflucht mit erheblichem Schaden oder verbotenem Rennen wird die Fahrerlaubnis regelmäßig entzogen. Mit dem Entzug setzt das Gericht eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren fest.

Verwaltungsrechtlicher Entzug

  • Acht Punkte im Fahreignungsregister.
  • Nicht beigebrachtes MPU-Gutachten">MPU-Gutachten.
  • Wiederholte Trunkenheits- oder Drogenfahrten.
  • Erhebliche körperliche oder geistige Mängel.

Folgen

Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Neuerteilung erforderlich – oft erst nach erfolgreicher MPU.

Abgrenzung

Fahrverbot
Nur vorübergehende Aussetzung der Fahrberechtigung, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.
Praxisbeispiel

Ein Fahrer wird mit 1,3 Promille auffällig. Das Amtsgericht entzieht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist von zehn Monaten fest. Vor Neuerteilung muss er die MPU bestehen.

Verwandte Begriffe

Fahrverbot
Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge im Bußgeldverfahren von ein bis drei Monaten und wirkt erst, sobald der Führerschein amtlich verwahrt wird. Bei Ersttätern besteht innerhalb von vier Monaten ein Wahlrecht zum Antritt; die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.
Sperrfrist
Die Sperrfrist ist der vom Strafgericht festgesetzte Zeitraum, vor dessen Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Mindestdauer sechs Monate, maximal fünf Jahre, lebenslang nur ausnahmsweise. Die vorläufige Entziehung wird angerechnet; eine vorzeitige Aufhebung ist unter Voraussetzungen möglich.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Die Neuerteilung ist der förmliche Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf erneute Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht. Voraussetzung sind regelmäßig nachgewiesene Fahreignung, oft durch MPU, sowie Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ggf. erneute Fahrprüfung.
MPU
Die MPU prüft, ob ein Bewerber wieder fahrgeeignet ist. Sie wird bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille, wiederholter Trunkenheit, Drogen, acht Punkten oder erheblichen Straftaten angeordnet. Bestandteile sind medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
Trunkenheit im Verkehr
Trunkenheit im Verkehr ist die Straftat nach § 316 StGB für das absolut oder relativ fahruntüchtige Führen eines Fahrzeugs. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab 1,1 Promille (Kraftfahrer) bzw. 1,6 Promille (Radfahrer). Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist.

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)