Fahrerlaubnisentziehung
Auch: Entzug der Fahrerlaubnis · Führerscheinentzug
Die Fahrerlaubnisentziehung beendet die Fahrberechtigung vollständig. Sie erfolgt entweder durch das Strafgericht nach § 69 StGB bei einer Verkehrsstraftat oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 StVG bei Eignungsmängeln, etwa nach acht Punkten oder positivem MPU-Befund.
Rechtsgrundlage: § 69 StGB, § 3 StVG, § 11 FeV
Strafrechtliche Entziehung
Bei Trunkenheit ab 1,1 Promille, fahrlässiger Tötung, Unfallflucht mit erheblichem Schaden oder verbotenem Rennen wird die Fahrerlaubnis regelmäßig entzogen. Mit dem Entzug setzt das Gericht eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren fest.
Verwaltungsrechtlicher Entzug
- Acht Punkte im Fahreignungsregister.
- Nicht beigebrachtes MPU-Gutachten">MPU-Gutachten.
- Wiederholte Trunkenheits- oder Drogenfahrten.
- Erhebliche körperliche oder geistige Mängel.
Folgen
Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Neuerteilung erforderlich – oft erst nach erfolgreicher MPU.
Abgrenzung
- Fahrverbot
- Nur vorübergehende Aussetzung der Fahrberechtigung, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.
Ein Fahrer wird mit 1,3 Promille auffällig. Das Amtsgericht entzieht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist von zehn Monaten fest. Vor Neuerteilung muss er die MPU bestehen.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)