Strafrecht
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Auch: Trunkenheitsfahrt
Definition
Trunkenheit im Verkehr ist die Straftat nach § 316 StGB für das absolut oder relativ fahruntüchtige Führen eines Fahrzeugs. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab 1,1 Promille (Kraftfahrer) bzw. 1,6 Promille (Radfahrer). Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist.
Rechtsgrundlage: § 316 StGB, § 24a StVG, § 69 StGB
Promillegrenzen
| Wert | Rechtsfolge |
|---|---|
| 0,3 ‰ + Ausfall | Relative Fahruntüchtigkeit, § 316 StGB |
| 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit § 24a StVG |
| ab 1,1 ‰ | Absolute Fahruntüchtigkeit, § 316 StGB |
| ab 1,6 ‰ | MPU-Anordnung regelmäßig zwingend |
Folgen
- Geldstrafe (i. d. R. 30 – 60 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB.
- Sperrfrist 9 – 12 Monate (Ersttäter).
Verteidigungsansätze
Geprüft werden Atemalkohol- vs. Blutprobe (Beweiswert), Belehrung, ärztliche Mängel bei der Blutentnahme sowie Ausfallerscheinungen im Polizeibericht.
Abgrenzung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- § 315c StGB setzt zusätzlich eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder fremde Sachen voraus.
Praxisbeispiel
Ein Fahrer wird mit 1,3 Promille kontrolliert. Strafbefehl: 40 Tagessätze, Fahrerlaubnisentzug, Sperrfrist zehn Monate. Vor der Neuerteilung muss er die MPU bestehen.
Verwandte Begriffe
Fahrerlaubnisentziehung
Die Fahrerlaubnisentziehung beendet die Fahrberechtigung vollständig. Sie erfolgt entweder durch das Strafgericht nach § 69 StGB bei einer Verkehrsstraftat oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 StVG bei Eignungsmängeln, etwa nach acht Punkten oder positivem MPU-Befund.
Sperrfrist
Die Sperrfrist ist der vom Strafgericht festgesetzte Zeitraum, vor dessen Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Mindestdauer sechs Monate, maximal fünf Jahre, lebenslang nur ausnahmsweise. Die vorläufige Entziehung wird angerechnet; eine vorzeitige Aufhebung ist unter Voraussetzungen möglich.
MPU
Die MPU prüft, ob ein Bewerber wieder fahrgeeignet ist. Sie wird bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille, wiederholter Trunkenheit, Drogen, acht Punkten oder erheblichen Straftaten angeordnet. Bestandteile sind medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
Gefährdung des Straßenverkehrs
Die Gefährdung des Straßenverkehrs setzt einen schweren Verkehrsverstoß und eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person oder bedeutender Sachwerte voraus. § 315c StGB nennt sieben Tatbestände, darunter Alkohol, falsches Überholen und Vorfahrtmissachtung.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)