Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Auch: Wiedererteilung Führerschein
Die Neuerteilung ist der förmliche Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf erneute Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht. Voraussetzung sind regelmäßig nachgewiesene Fahreignung, oft durch MPU, sowie Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ggf. erneute Fahrprüfung.
Rechtsgrundlage: § 20 FeV, § 11 FeV
Antrag und Unterlagen
- Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist.
- Aktuelles Lichtbild und Personalausweis.
- Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre).
- Ggf. MPU-Gutachten">MPU-Gutachten und Eignungsgutachten.
Wann erneute Fahrprüfung?
Lag die Sperre länger als zwei Jahre oder bestehen Zweifel an der Befähigung, kann die Behörde theoretische und praktische Prüfung anordnen (§ 20 Abs. 2 FeV).
Dauer in der Praxis
Mit vollständigen Unterlagen rechnen Behörden mit ein bis drei Monaten Bearbeitungszeit – die MPU-Vorbereitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Sechs Monate vor Ende der Sperrfrist stellt der Betroffene den Antrag. Parallel absolviert er eine verkehrspsychologische Beratung und besteht die MPU. Vier Wochen nach Ablauf der Sperre hält er den neuen Führerschein in Händen.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)