Haaranalyse (Verkehrsrecht)
Auch: Haarprobe
Die Haaranalyse weist langfristigen Alkohol- oder Drogenkonsum nach. Eine drei Zentimeter lange Strähne deckt ungefähr drei Monate ab. Beim Alkohol misst das Labor Ethylglucuronid (EtG); ein Wert unter 7 pg/mg gilt als abstinenzkonform. Drogenscreenings erfassen die gängigen Substanzklassen.
Rechtsgrundlage: CTU-Kriterien
Ablauf
- Probenentnahme nahe der Kopfhaut, dokumentiert vom akkreditierten Anbieter.
- Transport und Analyse im forensisch zertifizierten Labor (DIN ISO 17025).
- Auswertung des EtG-Wertes oder der Drogenmetaboliten.
- Befund schriftlich, geeignet als Beleg in MPU-Verfahren.
Grenzwerte und Aussagekraft
| Wert | Bewertung |
|---|---|
| EtG < 7 pg/mg | Abstinenzkonform |
| EtG 7 – 30 pg/mg | Moderater Konsum |
| EtG > 30 pg/mg | Übermäßiger Konsum |
Fehlerquellen
Haarfärbungen, Bleichungen und chemische Behandlungen können die Messung beeinflussen. Eine erneute Probe nach Karenzzeit ist möglich; das Programm muss aber lückenlos dokumentiert sein.
Ein Betroffener legt vier Haaranalysen in zwölf Monaten vor. Alle EtG-Werte liegen unter 4 pg/mg – die Verkehrspsychologin attestiert glaubhafte Abstinenz, die MPU wird bestanden.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)