Leasingvertrag (Kfz)
Beim Kfz-Leasing überlässt der Leasinggeber das Fahrzeug gegen monatliche Rate. Es wird unterschieden zwischen Kilometer- und Restwertleasing. Sachmängel sind nach BGH gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen; bei der Rückgabe streiten Parteien häufig über Minderwerte.
Rechtsgrundlage: § 535 BGB, § 437 BGB
Zwei Vertragstypen
| Typ | Risiko |
|---|---|
| Kilometerleasing | Mehrkilometer-Vergütung am Ende, Restwertrisiko beim Leasinggeber |
| Restwertleasing | Leasingnehmer trägt das Restwertrisiko |
Sachmängel beim Lieferanten
Nach ständiger Rechtsprechung tritt der Leasinggeber die Mängelansprüche aus dem Kaufvertrag an den Leasingnehmer ab. Dieser macht sie unmittelbar gegenüber dem Lieferanten geltend. Bei wirksamem Rücktritt vom Kaufvertrag entfällt die Geschäftsgrundlage des Leasings.
Rückgabe
- Gemeinsame Begutachtung mit unabhängigem Sachverständigen empfehlen.
- Normalverschleiß ist kein Schaden.
- Minderwerte sind aus dem Fahrzeugwert herzuleiten, nicht Reparaturkosten brutto.
Bei Rückgabe verlangt der Leasinggeber 3.200 Euro Minderwert. Ein unabhängiges Gutachten weist nur 1.300 Euro nach. Nach anwaltlicher Korrespondenz akzeptiert der Leasinggeber 1.500 Euro.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)