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Unfall

Schadensgutachten (Kfz)

Auch: Sachverständigengutachten · Kfz-Gutachten

Definition

Das Schadensgutachten dokumentiert Unfallschäden objektiv und ist Grundlage für Reparatur-, Wertminderungs- und Nutzungsausfallansprüche. Der Geschädigte hat freie Wahl des Sachverständigen; die Kosten trägt der gegnerische Haftpflichtversicherer, sofern keine Bagatelle vorliegt.

Rechtsgrundlage: § 249 BGB

Inhalt eines vollständigen Gutachtens

  • Beschreibung des Unfallschadens mit Lichtbildern.
  • Reparaturkosten netto und brutto, Reparaturdauer.
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert.
  • Merkantile Wertminderung und Nutzungsausfallklasse.

Bagatellgrenze

Bei Schäden unter rund 750 Euro genügt ein Kostenvoranschlag. Darüber besteht Anspruch auf ein vollständiges Gutachten – der Haftpflichtversicherer hat die Kosten zu tragen.

Freie Sachverständigenwahl

Der Geschädigte muss keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Empfehlung: unabhängiger Sachverständiger, kein Partnerbetrieb des Versicherers.

Praxisbeispiel

Nach einem Heckaufprall holt der Geschädigte ein eigenes Gutachten ein (1.200 Euro). Die gegnerische Haftpflicht erstattet Reparatur, Wertminderung sowie Gutachtenkosten – die Reparaturwerkstatt entlastet ihn.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)