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Unfall

Schmerzensgeld

Auch: billige Entschädigung in Geld

Definition

Schmerzensgeld ist die billige Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden nach einer Körper- oder Gesundheitsverletzung. Höhe und Dauer der Beeinträchtigung, Dauerfolgen sowie Verschuldensgrad bestimmen den Betrag; Orientierung geben Schmerzensgeldtabellen, der konkrete Einzelfall ist maßgeblich.

Rechtsgrundlage: § 253 Abs. 2 BGB, § 11 StVG

Voraussetzungen

  • Körper-, Gesundheits-, Freiheits- oder sexuelle Selbstbestimmungsverletzung.
  • Zurechenbares Verhalten des Schädigers (Verschulden oder Halterhaftung nach § 7 StVG).
  • Beweis der konkreten Verletzungsfolgen.

Bemessung

Die Höhe bemisst sich nach Heilungsverlauf, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, bleibenden Schäden, psychischen Folgen und dem Grad des Verschuldens. Gerichte orientieren sich an veröffentlichten Vergleichsentscheidungen, weichen aber im Einzelfall ab.

Typische Größenordnungen

VerletzungsbildBereich
HWS-Distorsion leicht300 – 1.500 €
Knochenbruch ohne Dauerfolgen2.000 – 8.000 €
Schwere Polytraumaab 30.000 €
Querschnittlähmungab 250.000 €

Abgrenzung

Schadensersatz (materiell)
Erstattung konkret messbarer Vermögenseinbußen, etwa Heilbehandlung oder Verdienstausfall.
Schmerzensgeldrente
Laufende Zahlung bei dauerhaften Beeinträchtigungen statt Einmalbetrag.
Praxisbeispiel

Eine Radfahrerin wird vom abbiegenden Pkw erfasst, zieht sich eine Schienbeinfraktur zu, ist zehn Wochen arbeitsunfähig. Außergerichtlich werden 6.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt – plus Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)