Nutzungsausfallentschädigung
Auch: Nutzungsausfallentschädigung
Nutzungsausfall ist der pauschalisierte Schadensersatz für die entgangene private Nutzung des unfallbeschädigten Fahrzeugs. Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit. Die Höhe richtet sich nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch und der erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.
Rechtsgrundlage: § 249 BGB
Voraussetzungen
- Fahrzeug war privat genutzt und nicht fahrbereit oder verkehrssicher.
- Geschädigter hatte Willen und Möglichkeit zur Nutzung.
- Kein Mietwagen genommen, sonst Mietwagenkosten statt Pauschale.
Dauer
Bei Reparatur: tatsächliche Reparaturdauer laut Werkstattbescheinigung. Bei Totalschaden: angemessene Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel zwölf bis vierzehn Tage. Verzögerungen durch die Versicherung gehen zu deren Lasten.
Tagessätze
| Fahrzeugklasse | Beispiel | Tagessatz |
|---|---|---|
| A | VW Up | 23 € |
| D | VW Passat | 59 € |
| F | BMW 5er, Mercedes E | 79 € |
| H | BMW 7er, S-Klasse | 119 € |
Abgrenzung
- Mietwagenkosten
- Tatsächliche Kosten eines Ersatzfahrzeugs; ein klassentieferes Modell verlangt.
Ein VW Passat (Klasse D) ist zwölf Tage in Reparatur. Der Halter erhält 12 × 59 = 708 Euro Nutzungsausfall, ohne Mietwagen-Belege vorlegen zu müssen.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)