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Unfall

Nutzungsausfallentschädigung

Auch: Nutzungsausfallentschädigung

Definition

Nutzungsausfall ist der pauschalisierte Schadensersatz für die entgangene private Nutzung des unfallbeschädigten Fahrzeugs. Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit. Die Höhe richtet sich nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch und der erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.

Rechtsgrundlage: § 249 BGB

Voraussetzungen

  • Fahrzeug war privat genutzt und nicht fahrbereit oder verkehrssicher.
  • Geschädigter hatte Willen und Möglichkeit zur Nutzung.
  • Kein Mietwagen genommen, sonst Mietwagenkosten statt Pauschale.

Dauer

Bei Reparatur: tatsächliche Reparaturdauer laut Werkstattbescheinigung. Bei Totalschaden: angemessene Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel zwölf bis vierzehn Tage. Verzögerungen durch die Versicherung gehen zu deren Lasten.

Tagessätze

FahrzeugklasseBeispielTagessatz
AVW Up23 €
DVW Passat59 €
FBMW 5er, Mercedes E79 €
HBMW 7er, S-Klasse119 €

Abgrenzung

Mietwagenkosten
Tatsächliche Kosten eines Ersatzfahrzeugs; ein klassentieferes Modell verlangt.
Praxisbeispiel

Ein VW Passat (Klasse D) ist zwölf Tage in Reparatur. Der Halter erhält 12 × 59 = 708 Euro Nutzungsausfall, ohne Mietwagen-Belege vorlegen zu müssen.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)