Verkehrsrecht · DeutschlandFall prüfen →
Führerschein

Fahrtenbuchauflage

Definition

Die Fahrtenbuchauflage zwingt den Fahrzeughalter, jede Fahrt mit Datum, Uhrzeit, Fahrtbeginn, Fahrtende und Fahrer zu dokumentieren. Sie wird angeordnet, wenn nach einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte und beträgt regelmäßig sechs bis zwölf Monate.

Rechtsgrundlage: § 31a StVZO

Voraussetzungen

  • Verkehrsverstoß von einigem Gewicht (mindestens ein Punkt).
  • Erfolglose Fahrerermittlung trotz angemessener Aufklärung.
  • Verhältnismäßigkeit – meist erst ab Punkten oder Wiederholung.

Inhalt des Fahrtenbuchs

Vor Fahrtbeginn sind Datum, Uhrzeit und Fahrername einzutragen. Nach Fahrtende sind Endzeit und Kilometerstand zu ergänzen. Vorlage auf Verlangen der Polizei oder Behörde.

Rechtsmittel

Gegen den Auflagebescheid sind Widerspruch und Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht zulässig. Erfolg hat das Vorgehen vor allem, wenn die Behörde die Fahrerermittlung unzureichend betrieben hat.

Praxisbeispiel

Nach einem geblitzten Tempoverstoß verweigert der Halter die Fahrerangabe. Die Behörde ordnet eine sechsmonatige Fahrtenbuchauflage an, die das Verwaltungsgericht im Widerspruchsverfahren bestätigt.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)