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Führerschein

Fahrerlaubnis auf Probe

Auch: Probezeit · Führerschein auf Probe

Definition

Die Fahrerlaubnis auf Probe gilt für Fahranfänger zwei Jahre ab Ersterteilung. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit um zwei Jahre. Weitere Verstöße können bis zur Entziehung führen.

Rechtsgrundlage: § 2a StVG

A- und B-Verstöße

KlasseBeispiele
A (schwer)21+ km/h zu schnell, Rotlichtverstoß, 0,5 ‰, Handy, Drängeln
B (weniger schwer)Falsche Bereifung, abgelaufene HU, Mängel am Fahrzeug

Maßnahmen-Stufen

  • 1. A-Verstoß / 2 B-Verstöße: Aufbauseminar, Probezeit +2 Jahre.
  • 2. A-Verstoß / 4 B-Verstöße: Verwarnung mit Empfehlung verkehrspsychologischer Beratung.
  • 3. A-Verstoß / 6 B-Verstöße: Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre 6 Monate, MPU-Anordnung möglich.

Alkoholverbot

Während der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr gilt absolutes Alkoholverbot nach § 24c StVG. Verstoß: 250 Euro, ein Punkt, Aufbauseminar.

Praxisbeispiel

Ein Fahranfänger wird mit 28 km/h zu schnell innerorts geblitzt (A-Verstoß). Folge: 180 Euro, ein Punkt, Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)