Führerschein
Fahrerlaubnis auf Probe
Auch: Probezeit · Führerschein auf Probe
Definition
Die Fahrerlaubnis auf Probe gilt für Fahranfänger zwei Jahre ab Ersterteilung. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit um zwei Jahre. Weitere Verstöße können bis zur Entziehung führen.
Rechtsgrundlage: § 2a StVG
A- und B-Verstöße
| Klasse | Beispiele |
|---|---|
| A (schwer) | 21+ km/h zu schnell, Rotlichtverstoß, 0,5 ‰, Handy, Drängeln |
| B (weniger schwer) | Falsche Bereifung, abgelaufene HU, Mängel am Fahrzeug |
Maßnahmen-Stufen
- 1. A-Verstoß / 2 B-Verstöße: Aufbauseminar, Probezeit +2 Jahre.
- 2. A-Verstoß / 4 B-Verstöße: Verwarnung mit Empfehlung verkehrspsychologischer Beratung.
- 3. A-Verstoß / 6 B-Verstöße: Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre 6 Monate, MPU-Anordnung möglich.
Alkoholverbot
Während der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr gilt absolutes Alkoholverbot nach § 24c StVG. Verstoß: 250 Euro, ein Punkt, Aufbauseminar.
Praxisbeispiel
Ein Fahranfänger wird mit 28 km/h zu schnell innerorts geblitzt (A-Verstoß). Folge: 180 Euro, ein Punkt, Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Verwandte Begriffe
Bußgeldbescheid
Der Bußgeldbescheid ist die förmliche Entscheidung der Bußgeldstelle, mit der eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Er enthält Tatvorwurf, Beweismittel, Höhe der Geldbuße sowie Nebenfolgen wie Punkte und Fahrverbot und löst mit Zustellung die zweiwöchige Einspruchsfrist nach § 67 OWiG aus.
Punkte in Flensburg
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit ein bis drei Punkten. Ab acht Punkten gilt der Fahrer als ungeeignet und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Tilgungsfristen betragen je nach Schwere zwei Jahre und sechs Monate, fünf oder zehn Jahre.
Fahrerlaubnisentziehung
Die Fahrerlaubnisentziehung beendet die Fahrberechtigung vollständig. Sie erfolgt entweder durch das Strafgericht nach § 69 StGB bei einer Verkehrsstraftat oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 StVG bei Eignungsmängeln, etwa nach acht Punkten oder positivem MPU-Befund.
MPU
Die MPU prüft, ob ein Bewerber wieder fahrgeeignet ist. Sie wird bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille, wiederholter Trunkenheit, Drogen, acht Punkten oder erheblichen Straftaten angeordnet. Bestandteile sind medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (36 Einträge)